Rääde · 20.06.2019 Populistische Panikmache gegen die Energiewende

Es geht der AfD einzig und allein darum, die E-Mobilität in ein schlechtes Licht zu rücken – nicht mehr und nicht weniger.

Flemming Meyer

Flemming Meyer zu TOP 23 - Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Drs. 19/1503)

Um die E-Mobilität als Teil der Energiewende in Deutschland voranzubringen und um sie attraktiver zu gestalten wurde von der Bundesregierung in 2015 das sogenannte Elektromobilitätsgesetz – EmoG – auf den Weg gebracht. Über den Erfolg der Maßnahme wollen wir hier heute nicht reden, aber das EmoG sieht unter anderem vor, Vorteile zu schaffen für Fahrerinnen und Fahrer von sogenannten Elektrofahrzeugen – beispielsweise durch reduzierte Parkgebühren, Fahren auf der Busspur oder die Ausnahme von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen, die etwa zum Schutz vor Lärm und Abgasen angeordnet werden. Mit diesen Anreizen verfolgt die Bundesregierung das Ziel die Elektromobilität für den Individualverkehr zu fördern. Um in den Genuss dieser Bevorrechtigungen zu kommen bedarf es bestimmter Voraussetzungen. 
Erstens: Es muss ein Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug sein. Zweitens: Es bedarf einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung dieser Fahrzeuge – das was im Sprachgebrauch als E-Nummernschild bekannt ist. 
Diese besondere Kennzeichnung ist, wie wir wissen, freiwillig. Das heißt, wer sich ein Elektrofahrzeug im Sinne des Gesetzes kauft und es nicht mit einem E-Kennzeichen versieht, der verzichtet auf den Genuss der Bevorrechtigungen. Es mag ja durchaus sein, dass es Menschen gibt, die auf eine solche Bevorrechtigung verzichten möchten, aber ohne die Zahlen zu kennen, kann ich mir nicht vorstellen, dass wir hier über große Stückzahlen sprechen. 
Aber sei es drum. Generell gilt, es geschieht äußerst selten, dass Autos bei Unfällen in Brand geraten. Die Brandursachen sind häufiger in technischen Defekten zu finden. Aber noch ist die Datenlage zu gering, um eine Aussage treffen zu können, ob Elektroautos schneller oder häufiger in Brand geraten als Autos mit Verbrennungsmotor. Klar ist aber, dass das Löschen von E-Autos eine Herausforderung für die Rettungskräfte ist, weil sie schwerer zu lösen sind. 
Das bedeutet aber nicht, dass unsere Feuerwehren hier völlig unvorbereitet sind. Aus der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage Drs 19/1491 geht unter anderem hervor, „der Umgang mit Hybrid- und Elektrofahrzeugen wird sowohl in der Ausbildung freiwilliger wie auch beruflicher Feuerwehrkräfte berücksichtigt.“ Weiter ist dort nachzulesen, dass unsere Feuerwehrkräfte im Rahmen ihrer Ausbildung grundsätzlich für den Einsatzablauf bei brennenden Fahrzeugen geschult werden. Die Brandbekämpfung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen unterscheidet sich demnach nur in wenigen Punkten gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Das heißt für mich, unsere Rettungskräfte sind hier gut vorbereitet und werden nicht im Regen stehen gelassen. Das einmal grundsätzlich.
Grundsätzlich gehört zu einem Fahrzeugbrand auch, dass sich die eintreffenden Rettungskräfte erst ein Bild von der Lage machen, bevor sie anfangen zu retten, löschen und bergen. Das gehört zur Grundausbildung bei jeder Feuerwehr dazu. Zur Einschätzung der Lage gehört dann auch herauszufinden, um was für eine Art Fahrzeug es sich dabei handelt. 
Wenn wir also davon ausgehen, dass das Fahrzeug keine entsprechende E-Kennzeichnung auf dem Nummernschild hat, haben die meisten Fahrzeuge auf der Heckklappe oder an der Seite eine Typenbezeichnung, die einen entsprechenden Hinweis zur Antriebsart gibt. Sollte dieser Hinweis auch fehlen, dann besteht die immer noch die Möglichkeit den Fahrer oder die Fahrerin zu fragen. Denn wie wir wissen, geraten die Fahrzeuge aufgrund eines Unfalls seltener in Brand.
Mit dem vorliegenden Antrag schürt die AfD ein Bild, dass von E-Fahrzeugen bei Unfällen eine erhebliche Gefahr ausgeht, weil E-Fahrzeuge keiner Kennzeichnungspflicht unterliegen und im Falle eines Brandes nur schwer zu löschen sind. Es geht der AfD einzig und allein darum, die E-Mobilität in ein schlechtes Licht zu rücken – nicht mehr und nicht weniger. Dieser Antrag ist nicht fachlich oder sachlich fundiert, er blendet die Ausbildung und Kompetenz unserer Feuerwehrkräfte aus. Es geht hier einzig und allein darum E-Fahrzeuge zu diffamieren weil sie Teil der E-Mobilität sind und damit Teil der Energiewende sind, was in den Augen der AfD Teufelswerk ist. Aus diesem Grund werden wir den Antrag ablehnen.

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