Rääde · 31.05.2001 Referendarbezüge/Sicherung des Lehrerbedarfes

Aus heutiger Sicht ist mir nicht mehr ganz klar, warum SPD und Bündnis90/Die Grünen zur der Problematik der Referendarbezüge für Lehramtsanwärter an Beruflichen Schulen einen Änderungsantrag gestellt hatten, der einen Bericht forderte, der sich viel allgemeiner mit der Pensionierungswelle und dem Mehrbedarf an Lehrkräften sowie den zurück gehenden Absolventenzahlen der Hochschulen befasste.

Davon mal abgesehen, darf es aber keinen überraschen, dass der uns heute vorliegende Bericht im wesentlichen die Eckpunkte der Landesregierung zur Sicherung des Lehrerbedarfes aufzeigt. Danach war ja im Berichtsantrag auch gefragt worden. Dieses Konzept haben wir bereits ausführlich und kontrovers in der März-Sitzung des Landtages diskutiert und werden es gleich nochmals zu diskutieren haben.

Deswegen werde ich jetzt nicht näher darauf eingehen, sondern mich dem eigentlich Thema zuwenden, nämlich der Forderung der CDU, dass sich die Landesregierung beim Bundesgesetzgeber für eine schnelle Erhöhung der Anwärterbezüge für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Bereich der Beruflichen Schulen einsetzen soll.

Ich glaube es herrscht parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass die Kürzung der Referendarbezüge 1998 um 25% ein besonderes Problem für die Berufschulen darstellt, weil bei der Sicherung des Nachwuchses die Beruflichen Schulen in einem harten Wettbewerb zur freien Wirtschaft stehen. Im Berufschulbereich musste also gesondert Abhilfe geschaffen werden. So einfach, wie die CDU sich das vorstellte, ging es aber nicht. Schließlich ist das auch eine Geldfrage.

Deshalb hatte auch der SSW schon in der Februar-Sitzung die Ziffer 1 des Änderungsantrages der FDP unterstützt, worin gefordert wurde, dass durch Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes eine flexible Regelung erreicht werden sollte, in deren Rahmen bei Bedarf Anwärtersonderzuschläge eingeführt werden können.

Der SSW begrüßt es, dass auch Ziffer 2 des FDP-Änderungsantrages heute jetzt einstimmig verabschiedet werden kann. Denn wenn es nicht absehbar ist, wann auf Bundesebene die zur Gewährung von Anwärtersonderzuschlagen erforderliche Rechtsgrundlage, muss die Landesregierung überlegen, ob sie nicht ein alternatives Instrumentarium in Anwendung nimmt. - Nämlich, dass der von Referendaren eigenverantwortlich erteilte Unterricht teilweise vergütet wird. Natürlich hat das Bildungsministerium kein Geld zu verschenken und die Panne, die gestern bekannt wurde, macht die Situation nicht besser. Aber dennoch ist es wichtig, dass das Bildungsministerium versucht alternative Wege zu gehen - die zugegebener Maßen Geld kosten - damit dem Land Lehrernachwuchs im Bereich der berufsbildenden Schulen auch in Zukunft ausreichend gesichert wird.

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