Präsemadiiling · 21.07.2017 Schleswig-Holstein braucht keine AfD-Märtyrer-Datei

Zum Antrag der AfD, einer zentralen Erfassungsstelle für Angriffe auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzuführen, erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Sachbeschädigung und Diebstahl, ob gegenüber Politikern oder nicht, sind strafbar und werden schon heute rechtsverfolgt. Anzeige reicht. Einer zentralen Erfassungsstelle bedarf es hierfür nicht. 

Körperverletzung, ob gegenüber Politikern oder nicht, ist strafbar und wird schon heute rechtsverfolgt. Anzeige reicht. Einer zentralen Erfassungsstelle bedarf es hierfür nicht. 

Bedrohungen, ob gegenüber Politikern oder nicht, sind strafbar und werden schon heute rechtsverfolgt. Anzeige reicht.  Einer zentralen Erfassungsstelle bedarf es hierfür nicht.

Rechtsstaatlichkeit und politisch motivierte Erfassungsstellen passen nicht zusammen. Einer AfD-Märtyrer-Datei bedarf es in Schleswig-Holstein nicht.

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