Pressemitteilung · 19.11.2020 Schleswig-Holstein sollte sich Berliner Klage anschließen

Nach wiederholter Weigerung Horst Seehofers, Flüchtlingsaufnahmeprogramme von Ländern und Kommunen zu genehmigen, hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen, Klage gegen den Bundesinnenminister zu erheben. Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Wedel machte einst den Anfang. Es folgten Sylt, Schleswig-Flensburg, die Stadt und Kreis Plön, Lübeck, Nordfriesland, Kiel, Husum, Flensburg und viele weitere: Ganze 16 Kommunen und Kreise in Schleswig-Holstein haben sich mittlerweile zu Sicheren Häfen erklärt. Sie alle haben sich bereit erklärt, schutzsuchende Geflüchtete aufzunehmen. Angesichts der Tragödie im griechischen Lager Moria erklärte sich schließlich auch der Schleswig-Holsteinische Landtag bereit, Geflüchtete aufzunehmen.

Allein: Passiert ist nichts, weil Bundesinnenminister Seehofer sich schlicht weigert, den Aufnahmeprogrammen seine Zustimmung zu erteilen. Deshalb ist es nur konsequent und richtig, dass der Berliner Senat jetzt Klage erhebt um prüfen zu lassen, wie weit die Macht des CSU-Innenministers eigentlich reicht.

Es ist an der Zeit, dass auch der Norden seine Stimme gegen Seehofers Blockadehaltung erhebt. Schleswig-Holstein sollte sich der Berliner Klage anschließen.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · 18.09.2024 EU-Kommission: Von der Leyen hat den Minderheiten-Kommissar vergessen

Zu Ursula von der Leyens Kandidaten-Vorschlägen für die neue EU-Kommission erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Flansborj · 18.09.2024 SSW stimmt für kommunalen Ordnungsdienst in der Innenstadt

Weiterlesen

Pressemitteilung · 18.09.2024 Êzîdinnen und Êzîden einen gesicherten Aufenthaltsstatus ermöglichen!

Der SSW hat die Landesregierung aufgefordert, ein Landesaufnahmeprogramm für Êzîdinnen und Êzîden aufzulegen. Weitere Abschiebungen, insbesondere in den Irak, seien unverantwortlich, mahnt SSW-Landtagschef Lars Harms. Den Abgeschobenen drohe dort Gefahr für Leib und Leben.

Weiterlesen