Präsemadiiling · 17.03.2006 Strukturreform: Verwaltung nicht ausweiten, sondern aufräumen

Der SSW kritisiert die geplante Einrichtung kommunaler Verwaltungsregionen und fordert die Landesregierung auf, stattdessen die Kreise und kreisfreien Städte zu stärken. „Die Kreise wären sehr wohl in der Lage, mehr Landesaufgaben zu übernehmen. Statt eine neue Verwaltungsebene einzurichten, sollte die Landesregierung die Aufgaben konsequent zwischen Land und Kreisen aufteilen“, fordert die Vorsitzende des SSW im Landtag Anke Spoorendonk. Sie hat für die Landtagssitzung in der kommenden Woche einen Antrag (Drs. 16/664) eingebracht, in dem der Verzicht auf die Verwaltungsregionen und die Verlagerung einer Reihe jetziger Landesaufgaben auf die Kreise gefordert wird.

„Durch die Einführung der kommunalen Verwaltungsregionen wird Bürokratie nur mit noch mehr Bürokratie bekämpft. Alle Erfahrungen zeigen, dass neue Verwaltungsebenen zusätzliches Geld und Personal kosten, und dass die Entscheidungs- und Umsetzungsstrukturen noch komplizierter werden. Deshalb gehört die Idee der kommunalen Verwaltungsregionen in den Papierkorb der Bürokratiegeschichte.

Der SSW fordert die Landesregierung auf, stattdessen die Kreise zu stärken. Sie haben sich mit ihren heutigen Aufgaben bewährt und wären durchaus in der Lage, eine Reihe von weiteren öffentlichen Aufgaben zu übernehmen. Es gibt eine Reihe von Aufgaben unter anderem in den Bereichen Umwelt, Baurecht und Dorfentwicklung, die nicht vom Land ausgeführt werden müssten und ohne weiteres auf die Kreise übertragen werden könnten.

Wenn die Zuständigkeiten klar und konsequent entweder bei den Kreisen oder dem Land lägen, ließen sich heutige Doppelstrukturen vermeiden. Dann bräuchten wir auch keine neue Verwaltungsebene, auf der die Aufgaben gebündelt werden.

Bei der Verwaltungsreform benimmt sich die Landesregierung aber wie ein kleines Kind, das keine Lust hat, sein Zimmer aufzuräumen und deshalb ein neues will. Was Schleswig-Holstein braucht, ist bestimmt nicht einen noch größeren Verschiebebahnhof der Verwaltungen, sondern eine Regierung, die den Mut hat, in den heutigen Verwaltungsstrukturen aufzuräumen.“



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Drucksache 16/664

Antrag
der Abgeordneten des SSW
Erhalt und Stärkung der Kreise – Keine kommunalen Verwaltungsregionen

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag spricht sich für den Erhalt der jetzigen Kreise aus, weil:

a) die Kreise in Schleswig-Holstein sich in ihrer Aufgabenwahrnehmung bisher bewährt haben.
b) die Empfehlungen der Enquete-Kommission, des Landesrechnungshofs und des Gutachtens zur Regierungs- und Verwaltungsreform in Schleswig-Holstein durch das Europäische Zentrum für Staatswissenschaften und dem Schleswig-Holsteinischen Landtag Vorschläge zu einer nachhaltigen, Kosten sparenden und effektiven Verwaltungsorganisation aufgezeigt haben und zum Ergebnis gekommen sind, dass die Kreise in Schleswig-Holstein in wesentlichen Aufgabenbereichen für eine effektive Wahrnehmung von Landesaufgaben geeignet sind.
c) sich Doppelstrukturen in der Verwaltung auch schon jetzt aufheben lassen, wenn man die jeweilige Aufgabe konsequent entweder ausschließlich auf die Kreisebene oder ausschließlich auf die Landesebene verschiebt.


2. Der Schleswig-Holsteinische Landtag spricht sich für eine Stärkung der Kreise durch eine Kommunalisierung jetziger Landesaufgaben auf die Kreise in folgenden Bereichen aus:

a) alle Genehmigungs- und Überwachungsverfahren zur Errichtung von Windkraftanlagen,
b) alle Genehmigungsverfahren der Dorfentwicklung sowie die Umsetzung und Förderung der Dorf- und Regionalentwicklung,
c) die Genehmigungs- und Überwachungsverfahren im Bereich des Immissionsschutzes nach Spalte 2 des BImSchG (gewerbliche, nicht-genehmigungspflichtige Anlagen),
d) alle immisionsschutzrechtlichen Genehmigungen und Überwachungen von sogenannten „Kalten Anlagen“ der Abfallwirtschaft und des Bodenschutzes, sofern es sich hier nicht um Abfalldeponien oder um solche Anlagen handelt, die besonderen Pflichten unterliegen,
e) alle Genehmigungs- und Überwachungsverfahren für Einleitungen in Gewässer,
f) die Genehmigungs- und Überwachungsverfahren im Lebensmittel- und Veterinärrecht,
g) alle Genehmigungs- und Überwachungsverfahren der Bauleitplanung.


Begründung:

Die Einführung von rechtlich selbständigen Verwaltungsregionen ist abzulehnen, weil damit eine zusätzliche Verwaltungsebene zwischen Land und Kreisen gezogen wird. Eine zusätzliche Verwaltungsebene stünde dem zweistufigen Verwaltungsaufbau und damit schlanken Entscheidungs- und Umsetzungsstrukturen entgegen. Ferner lehrt alle Erfahrung, dass zusätzliche Verwaltungsebenen nicht Ressourcen freisetzen, sondern zusätzlich Geld und Personal bindet.
Die Schleswig-Holsteinischen Kreise haben sich in ihrer Aufgabenwahrnehmung bisher bewährt und sind nach einhelliger Auffassung von Fachleuten geeignet und in der Lage jetzige Landesaufgaben zu übernehmen.

 

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