Rääde · 18.12.2009 Umsetzung des EU-Schulobstprogramms in Schleswig-Holstein



Dass zu viele Kinder zu dick sind und sich viel zu wenig bewegen, ist mittlerweile hinlänglich erforscht. Erkenntnisprobleme gibt es also nicht, wenn es darum geht, die Zunahme von Fettleibigkeit und Kindern zu analysieren und Handlungsansätze aufzuzeigen. Neu ist auch nicht, dass ein erhöhter Konsum von Obst und Gemüse bei der Bekämpfung dieser Fettleibigkeit bei Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle spielt, weil dadurch die Energiedichte - oder die Kalorienmenge - der Nahrung gesenkt wird. Zusätzlich sind Obst und Gemüse wichtige Faktoren bei der Vorbeugung gegen Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und Diabetes.

Dies alles schien auch der Hintergrund dafür zu sein, dass sich der Rat der EU-Landwirtschaftsminister im November 2008 über den Vorschlag der Kommission einigte, ein europaweites Programm für die Abgabe von Obst und Gemüse an Schulkinder aufzulegen. So weit, so gut, könnte man nunmehr sagen. In Deutschland führte dieses EU-Schulobstprogramm aber zu einem hausgemachten Bund-Länder-Streit, der teils als typisches Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern abgetan werden kann, teils mit konkreten Finanzierungsfragen zusammenhängt.

Während der Bund davon ausging, dass das Schulobstprogramm ein Ausdruck für Schulpolitik sei und damit die Länder zuständig seien, gingen die Länder davon aus, dass es sich um Landwirtschafts- und Gesundheitspolitik handele, also in die Verantwortung des Bundes falle. Anfang September diesen Jahres wurde dann der Vermittlungsausschuss eingeschaltet. Letztlich knickte jedoch der Bundesrat ein, so dass mit Mehrheit beschlossen wurde, gegen den Gesetzesbeschluss des Bundestages keinen Einspruch einzulegen. Soll heißen: Jedes Bundesland entscheidet in eigener Verantwortung, ob es das EU-Schulobstprogramm umsetzen will oder nicht.

Losgelöst von diesem konkreten Sachverhalt, macht das Gerangel um das genannte EU-Programm deutlich, was geschieht, wenn der Bund die Belange der Länder nicht ernst nimmt. Denn Fakt ist, dass die Brüsseler Initiative von der Agrar-Kommissarin Mariann Fischer Boel ausging.
Es wird nicht das letzte EU-Programm sein, das von seiner Zielsetzung her nicht einem bestimmten politischen Bereich zuzuordnen ist - das übergeordnete gesellschaftliche Probleme durch konkrete Maßnahmen lösen oder angehen will. Daran ist nichts verwerflich.

Aus Sicht des SSW muss die Schlussfolgerung aber lauten, dass solche Maßnahmen dann auch der ganzen Zielgruppe zugute kommen müssen. Konkret gesprochen sollten alle Schulkinder in Deutschland die Chance haben, Obst und Gemüse näher kennen zu lernen und sich gesünder zu ernähren. Dass dies mit dem Beschluss des Bundestages nicht möglich sein wird, ist der eigentliche Skandal. - Zumal wir alle über den Mehrwertsteuer-Anteil zur Finanzierung solcher EU-Programme beitragen. Hinzu kommt, dass das Programm ausdrücklich eine nationale Strategie voraussetzt.

Die Folge dieses Zuständigkeiten-Gerangels ist, dass sich bislang nur sieben Bundesländer an dem Schulobst-Programm der EU beteiligen. - Bremen und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Programme auflegen, während Schleswig-Holstein zu denjenigen Ländern gehört, die das Programm nicht umsetzen wollen. Als Begründung gibt das Landwirtschaftsministerium die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten und den Kontrollaufwand an.

Die Einwände des Ministeriums wollen wir nicht einfach von der Hand weisen. Dennoch bleibt zu klären, wieso dieser Aufwand in anderen Bundesländern anders gesehen wird als in Schleswig-Holstein.

Für den SSW halte ich daher fest: Der Antrag der regierungstragenden Faktionen hilft uns nicht weiter. Wir stehen dem Ansinnen von Bündnis 90/Die Grünen sehr positiv gegenüber, plädieren aber dafür, dass es noch einmal im Ausschuss beraten wird. - Das wäre im Sinne der Sache, weil ich auch die Hoffnung nicht aufgegeben habe, dass es noch zu einer parteiübergreifenden Einigung kommen könnte. Um dies zu erreichen, sollten beide Anträge in den Ausschuss überwiesen werden.

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