Rääde · 14.12.2007 Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken


Das Europäische Parlament hat im Sommer die Verarbeitung von Fluggastdaten von EU-Bürgern durch amerikanische Behörden massiv kritisiert. Dieser Kritik ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen: weder die Speicherdauer der Fluggastdaten von 15 Jahren und länger, noch die Tiefe der gesammelten Daten in Form von 19 detaillierten Datensätzen oder die drohende Weitergabe von Daten an Drittländer ist akzeptabel.

Die Rechte von EU-Bürgern, die sie mühsam im Laufe der Jahre innerhalb der EU erkämpft haben, werden im Flugverkehr in die USA mit Füßen getreten. Die alarmierende Rhetorik, die sich durch alle EU-Fraktionen zieht, ist tatsächlich angebracht, weil die Grundlagen unserer Informationsgesellschaft auf dem Spiel stehen.

Besonders verheerend ist es, dass jegliche demokratische Kontrolle für das Verfahren fehlt. Kein Parlament und keine gewählte Regierung in Europa kontrolliert die Datenübertragung. Nicht nur eingefleischte Misanthropen fürchten sich vor den Konsequenzen dieser ungesteuerten Datensammlung, sondern jedermann, der sich einmal mit dem Thema auseinandergesetzt hat.

Dennoch möchte ich nur einen Punkt vertiefen: angesichts der tragischen Verwechslung, der der deutsche Staatsbürger Khaled al-Masri zum Opfer fiel, stelle ich die Frage, wie sich die Übertragung der Fluggastdaten gegen Fehler absichert. Ich fürchte: gar nicht. Es ist völlig ungeklärt, was passiert, wenn sich ein Fehler bei der Datenübertragung einschleicht. So, wie das System angelegt ist, kann jeder Fehler ungeheure Folgen nach sich ziehen. Einmal in der Zeile verrutscht oder ein Zahlendreher können ein dauerhaftes Einreiseverbot in die USA oder Schlimmeres bedeuten. Wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler; ein Verfahren zur Fehlerkorrektur ist aber überhaupt nicht vorgesehen.

Wir reden hier nicht über die SCHUFA mit verbrieften Rechten der Selbstauskunft und Fehlerkorrektur, sondern um die Übereignung von insgesamt mehr als 30 persönlichen Informationen in Richtung USA ohne Kontrolle über deren Verwendung. In den USA können die Daten gespeichert, ausgewertet und weitergegeben werden, so wie es den Wünschen der amerikanischen Heimatschutzbehörde entspricht. Eine Kontrolle über den Verbleib der Daten ist nicht vorgesehen; ein Fehler kann sich somit dutzendfach potenzieren.

Der Schutz der Verbraucher- und Nutzerrechte - einschließlich des Rechts auf Privatsphäre und des Datenschutzes in der elektronischen Kommunikation - wird damit zunichte gemacht. All das übrigens sind Punkte aus dem Text der von der FDP-Fraktion angeführten Bundesrats-Drucksache 826, die in der Dezember-Sitzung in Berlin verhandelt werden wird. Deren Geltung muss auch die Übertragung der Fluggastdaten abdecken, denn Rechte in der Informationsgesellschaft misst man an ihrer Reichweite. Wenn sie nicht im Flugverkehr zwischen Europa und den USA gelten, dann ist es nur ein kleiner Schritt zur Aushöhlung der Rechte auch innerhalb Europas. - Das müssen wir unter allen Umständen verhindern.

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