Präsemadiiling · 27.05.2011 Wahlkreiseinteilung: Der Vorschlag von CDU und FDP ist nicht optimal aber der beste

Zur heutigen Abstimmung des Landtags-Wahlkreisausschusses über den Zuschnitt der Wahlkreise erklärt Silke Hinrichsen, stellvertretende Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion und Mitglied des Wahlkreisausschusses:

„Die heute vom Wahlkreisausschuss endgültigbeschlossene Einteilung ist ein Kompromiss, aber es lag keine Alternative vor, die die verschiedenen Interessen im Land besser austariert hätte. Insbesondere bedauern wir, dass Lübeck einen Wahlkreis verliert und dass es kein Modell gibt, bei dem die Kreisgrenzen sich insgesamt besser im Wahlkreiszuschnitt widerspiegeln. Dies ist aber eine logische Folge dessen, dass die Zahl der Wahlkreise reduziert werden soll. Es geht um ein komplexes Puzzle bei dem Bevölkerungszahlen, Kommunalgrenzen, Wahlkreisgrößen und regionale Interessen berücksichtigt werden müssen. Bei den großen Parteien spielen zusätzlich noch persönliche Interessen hinein. Jeder, der Teile neu setzen will, reißt sofort anderswo neue Löcher. Deshalb gibt es viele schlechte Lösungen, keine perfekte und wenig Spielraum für Kompromisse. Die Alternativen zum Vorschlag der CDU und der FDP waren in der Gesamtbetrachtung auf ganz Schleswig-Holstein leider nicht besser. Deshalb hat der SSW diesem Wahlkreiszuschnitt zugestimmt.

Für den SSW war entscheidend, dass auch die dünner besiedelten Regionen im Land bei der Reduzierung der Wahlkreise nicht ins Hintertreffen geraten dürfen. Dafür müssen wir in ländlichen Räumen eine deutlichere Unterschreitung der durchschnittlichen Wahlkreisgröße hinnehmen. Die Interessengegensätze zwischen verschiedenen Stadtteilen sind erheblich geringer als innerhalb eines sehr großen Landwahlkreises. Deshalb hatte die Verhinderung von allzu großen Wahlkreisen für uns Priorität.Selbst unter dieser Bedingung muss Nordfriesland einen Wahlkreis abgeben.In Dithmarschen und Schleswig-Flensburg können aber bei Ausschöpfung des Rahmens des Landeswahlgesetzes zu große Wahlkreise vermieden werden.

Die Einteilung der Landtagswahlkreise wird immer von den Interessen insbesondere der beiden großen Parteien geprägt. Das letzte Mal gelang eine einvernehmliche Lösung, weil CDU und SPD im Zuge der Diätenreform 2002 gemeinsame Interessen hatten. Das haben sie heute anscheinend nicht, obwohl sie gemeinsam das neue Wahlgesetz verabschiedet haben,und dies hat leider die Interessengegensätze verstärkt und der Auseinandersetzung eine Schärfe verliehen, die einen interfraktionellen Kompromiss verhindert hat. Das bedauern wir außerordentlich.“

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