Press release · 14.09.2010 Wahltermin: Es geht um politischen Willen und nicht um juristische Haarspaltereien

Zur heutigen Debatte über das Gutachten des wissenschaftlichen Dienst des Landtages zu einem möglichen Wahltermin erklärt die rechtspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Silke Hinrichsen:

„Das Landesverfassungsgericht hat sein Urteil an den Regelungen für eine Wiederholungswahl orientiert. Es hat dem Landtag lediglich deshalb eine längere Frist bis zu den Neuwahlen eingeräumt, weil das Parlament erst ein neues verfassungsgemäßes Wahlgesetz beschließen muss.Wenn dieses Gesetz verabschiedet ist und die Wahlkreise neu geschnitten sind, muss die Landesregierung zügig Neuwahlen ausschreiben. Wann Schleswig-Holstein einen neuen Landtag wählt, hängt vom politischen Willen ab und nicht von juristischen Haarspaltereien. Deshalb befreit auch dieses Gutachten die CDU und die FDP nicht aus der Verantwortung, den Weg für schnelle Neuwahlen im kommenden Jahr frei zu machen. Die Zeit reicht allemal aus.“

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Wer gehörlos ist, hat in Schleswig-Holstein bislang keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Doch für Hilfsmittel wie Gebärdensprachdolmetscher entstehen hohe Kosten. Der SSW fordert schon lange, ein wichtiges Signal für gesellschaftliche Teilhabe zu setzen und ein Gehörlosengeld einzuführen. Nun hat die Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf (Drucksache 20/4515) vorgelegt.

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