Präsemadiiling · 26.09.2018 Wer nichts verbrochen hat, gehört auch nicht inhaftiert

Zu der von CDU, FDP und Grünen geplanten Errichtung einer Abschiebehaftanstalt erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Für uns als SSW gilt weiterhin: Wer nichts verbrochen hat, gehört auch nicht in den Knast. Eine Inhaftierung zum Zwecke der Abschiebung kann und darf nur dann legitim sein, wenn von einem abgelehnten Asylbewerber reale Gefahr ausgeht, es sich bei der betroffenen Person also um einen sogenannten Gefährder handelt. In der Vergangenheit betraf dies nur rund drei bis vier Personen pro Jahr. Und nicht nur vor diesem Hintergrund erscheint der von der Jamaika-Koalition vorangetriebene Bau einer millionenschweren Haftanstalt in Glücksstadt mehr als fraglich. 

Denn viele Flüchtlinge kehren heute freiwillig in ihr Heimatland zurück, die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern hat sich gut etabliert. Und in Fuhlsbüttel haben wir Zugriff auf fünf Plätze. 

Wenn die Jamaika-Koalition trotz geringem Bedarf eine Abschiebehaftanstalt baut, dann nimmt sie das Risiko in Kauf, dass dort auf Sicht mehr Menschen als nötig inhaftiert werden, um die Investition wirtschaftlich zu rechtfertigen. Denn genau das war einer der Gründe, warum wir seinerzeit gemeinsam mit der SPD und den Grünen die Abschiebehaftanstalt in Rendsburg geschlossen haben.

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