Press release · 24.04.2020 Wichtig ist, dass die Mittel auch bei den Notleidenden ankommen

Zum heute von der Landesregierung angekündigten Förderprogramm zur Abdeckung sozialer Härten erklärt der sozialpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Flemming Meyer:

Ich begrüße sehr, dass die Landesregierung ein Förderprogramm auf den Weg gebracht hat, um Obdachlosen und Menschen in soziale Notlagen zu helfen.

Wichtig ist für uns vom SSW, dass das Geld auch tatsächlich bei den Betroffenen ankommt. Um dies zu gewährleisten, werden wir zur kommenden Landtagssitzung einen eigenen Antrag einbringen in der Hoffnung, dass wir im Parlament auf einen Nenner kommen bei diesem wichtigen Thema. Denn es darf nicht sein, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft am Ende die großen Verlierer der Coronakrise sind.

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Press release · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Speech · 09.10.2026 Soziale Entlastung darf nicht an der Tankstelle enden!

„Die Finanzierung eines kostenlosen Kita-Essens und Lernmittelfreiheit wäre neine echte Entlastung. Beides können wir hier im Land selbst umsetzen. Gerade Familien mit kleinen Einkommen brauchen keine weiteren Formulare und Nachweise. Sie brauchen Entlastungen, auf die sie sich verlassen können. Wenn das Mittagessen in der Kita kostenlos ist, kommt die Unterstützung jeden Tag bei den Kindern an. Und die Eltern wissen ganz konkret, was sie am Monatsende sparen.“

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Speech · 08.10.2026 Die Bilanz der E-akte ist katastrophal!

„Fast zwei-Drittel der Teilnehmenden einer Umfrage der Neuen Richter*innenvereinigung sehen einen Mehraufwand durch die Einführung der E-Akte in ihrer täglichen Arbeit. Dieser Mehraufwand wird auf ca. 24% geschätzt. Mehraufwände, die vor allem die Arbeitsfähigkeit der Gerichte zusätzlich beeinträchtigt.“

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