Rääde · 17.11.2016 Wir wollen keine Abwanderung von Krediten in den privaten Bereich

Lars Harms zu TOP 15 - Bundesratsinitiative zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie beitreten

„Es kann nicht angehen, dass das Leihen von Geld zunehmend in den privaten Bereich abwandert und man sich fortan Geld ausschließlich außerhalb der eigentlichen Kreditwirtschaft leihen muss.“

Ziel der heute im Hohen Haus diskutierten Gesetzesvorgabe sollte eigentlich der Verbraucherschutz sein. Es gilt, in Zukunft unrealistische Kreditvergaben zu unterbinden. Das Gesetz ist an eine Richtlinie der EU angeknüpft und ist im Frühjahr dieses Jahres in Kraft getreten. 

Aus den Lehren der Finanzkrise und mit Blick auf die eigenen Erfahrungen können wohl viele das Ziel nach mehr Verbraucherschutz nachvollziehen und unterstützen. Gerade Spanien, aber auch die skandinavischen Länder haben schmerzliche Erfahrungen gemacht, was nun die EU zum Handeln bringt.  

Was wir in Deutschland in letzter Zeit mitbekommen, ist die Häufung von Ablehnungen von Krediten – unter anderem aufgrund des Alters der Kunden. Eine solche Ablehnung ist für die jeweiligen Beteiligten nicht immer nachvollziehbar. Es gibt zahlreiche außergewöhnliche - oder anders gesagt: suspekte - Beispiele. Für uns als SSW ist es wichtig, den Mittelweg zu wahren und diesen auch gesetzlich zu fixieren. Es kann nicht sein, dass Kredite am laufenden Band herausgegeben werden. Auf der anderen Seite ist es auch nicht klug, wenn vergebene Kredite eine absolute Ausnahme darstellen. Es kann nicht angehen, dass das Leihen von Geld zunehmend in den privaten Bereich abwandert und man sich fortan Geld ausschließlich außerhalb der eigentlichen Kreditwirtschaft leihen muss und nicht mehr bei Banken und Sparkassen.

Und auch Kleinunternehmer und Gründer sehen sich in Zukunft mit noch mehr Hürden bei der Vergabe von Krediten konfrontiert. Gerade in der Gründungsphase eines Unternehmens wird in Zukunft wohl noch mehr auf private Kredite bzw. Crowdfunding gesetzt. Ein solches Modell stellt aus meiner Sicht nicht nur eine zusätzliche Kreditmöglichkeit, sondern eben auch den Abbau der klassischen Kreditsäulen dar eine zusätzliche Belastung für die Gesellschaft dar. Ein Stück Infrastruktur würde somit auch abgebaut, so dass eben die neuen Finanzierungsarten nicht on Top kommen, sondern anstelle der klassischen Finanzierungsarten. Damit hat der Kunde erst einmal nichts zusätzlich gewonnen. Es liegt also einiges im Argen.

Auf Bundesebene hat man die Diskussion zum Anlass gemacht, sich die umstrittenen Passagen in der Kreditrichtlinie noch einmal ansehen zu wollen. Das Bundes-Justiz- und Finanzministerium führen diesbezüglich Gespräche. Es hieß auch, man wolle von Seiten des Bundes ein entsprechendes Konzept vorlegen. Eine Möglichkeit wäre, ein eigenes Gesetz zu schaffen. So hat man es in Österreich gemacht. Es besteht also durchaus Spielraum, worauf die Bundesratsinitiative ja auch abzielt. Ich denke, dass auch wir als Land diesbezüglich Position beziehen sollten. Ein Mehr an Flexibilität in der gesetzlichen Regelung würde sicherlich den vorhin angesprochenen „Mittelweg“ fördern. Wenn die Bundesministerien ein entsprechendes Konzept vorlegen; umso besser. Wir sollten daher auf Bundesebene nochmals klarstellen, dass durchaus Beratungsbedarf besteht und dass die neu lancierten Regelungen in der Praxis doch einige Mängel aufweisen. Wir als SSW würden es also begrüßen, wenn die Landesregierung der Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg, Hessen und Bayern nach Klärung der noch offenen Fragen im zuständigen Ausschuss zustimmen könnte.

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