Rääde · 12.03.1996 Zukunft der Sparkassen

Die entscheidene Frage zu diesem Thema ist doch: „Wollen wir, daß das System der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland auch in Zukunft Bestand hat oder nicht?“ Für den SSW kann ich diese Frage ausdrücklich bejahen. Das dreigeteilte deutsche Bankensystem hat sich besonders in wirtschaftlichen Krisenzeiten als Stabilitätsfaktor bewährt.

Aus unserer Sicht sind die Sparkassen und Landesbanken das entscheidene Element des dreigliedrigen Bankenssystem, da sie eben nicht nur die Gewinnerzielung als Hauptzweck ihrer Geschäftstätigkeit haben, sondern einen öffentlichen Auftrag haben. So sollen beispielsweise die Sparkassen für die flächendeckende Versorgung mit Filialen gerade auch im ländlichen Raum sorgen.

Durch ihren gemeinnützigen Auftrag haben die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute einen positiven Effekt auf die Volkswirtschaft. So spielen die Landesbanken mit ihrer Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen - die bei den privaten Banken oft zu kurz kommen - eine wichtige Rolle bei der Förderung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Auch setzt sich beispielsweise die Landesbank in Schleswig-Holstein dafür ein die Finanzierung kleinerer Existenzgründungen verstärkt zu fördern. Darüber hinaus hat sich bei den Existenzgründungen in Schleswig-Holstein gezeigt, daß die Sparkassen eher dazu neigen Existenzgründern und Existenzgründerinnen in Gang zu helfen als es private Geldinstitute tun.

Auch die Investitionsbank von Schleswig-Holstein mit ihren vielfältigen Aktivitäten und Angeboten für die heimische Wirtschaft ist ein gutes Beispiel für die Unterstützung von zukunftsweisenden, aber nicht ausschließlich profitorientierten Initiativen beispielsweise im Energie- und Umweltbereich.
Da die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute nicht nur gewinnorientiert tätig sind und sich deshalb nicht ausschließlich auf die lukrativen Märkte konzentrieren können, ist es unserer Meinung nach gerechtfertigt, daß sie durch die von den Landesregierungen garantierte Anstaltslast und Gewährträgerhaftung öffentliche Beihilfen bekommen. Diese Beihilfe wird gegeben, weil die Kreditinstitute Gemeinwohlaufgaben übernommen haben. Ohne diese Garantie durch die Landesregierungen ist der zukünftige Erhalt des jetzigen Systems gefährdet.

Deshalb kann der SSW die hier vorgelegte Resolution unterstützen, besonders die Punkte 1 und 3 der Initiative, wo der Erhalt der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung sowie der Leistungsverbund von Sparkasse und Landesbank gefordert wird. Es kann nicht angehen, daß die positiven Elemente des deutschen Bankensystem aus europarechtlichen Gründen nicht mehr zulässig sind. Das kann auch nicht im Sinne der EU-Kommision sein, die noch jüngst Vorschläge zu einer Stärkung der Gemeinwohlaufgaben auf europäischer Ebene gemacht hat.

In der Frage der Eingliederung der Vermögen der Wohnungsbaukreditanstalten in die Vermögen der Landesbanken sind die Zweifel am Einklang mit den geltenden EU-Recht nicht von der Hand zu weisen. Hier gilt aber, daß die privaten Banken bei der zusätzlichen Eigenkapitalbeschaffung - die durch die Umsetzung der EU-Eigenmittel-Richtlinie notwendig geworden ist - einen Vorteil vor den öffentlich-rechtlichen Instituten haben. Denn durch die Möglichkeit der Aktienemmission können die Privatbanken sich relativ billig neues Kapital beschaffen, während die Landesbanken nur durch eine Erhöhung der Einlagen der Anteilseigner den Eigenmittelanteil erhöhen können.

Ob dann die, von einigen Ländern gewählte, Lösung zur Erhöhung des Eigenmittelanteil - die Eingliederung der Wohnungsbauvermögen ohne entsprechende Verzinsung - rechtlich in Ordnung war, wird sich zeigen. Wichtig ist, daß dieser Aspekt nichts mit der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung der deutschen öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute zu tun hat und durch die Klage des Bundesverband der Banken beim Europäischen Gerichtshof nicht in Frage gestellt wird.

Der SSW begrüßt, daß auch die Bundesregierung die Notwendigkeit der Erhaltung der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute sieht und sich aktiv für den Erhalt des Systems bei den Verhandlungen zum Maastricht II - Vertrag einsetzen wird. Das typisch förderative Element des dreigliedrigen Bankensystem, daß zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung der verschiedenen Regionen erheblich beigetragen hat, muß auch in einen zukunftigen europäischen Binnenmarkt erhalten bleiben.

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