Press release · 14.08.2002 Bürger müssen auch in Bausachen mitreden dürfen

Das schleswig-holsteinischen Innenministerium hat heute bekannt gegeben, dass das Bürgerbegehren gegen die „Südermarktpassage“ in Flensburg unzulässig ist. Hierzu erklärt die Flensburger SSW-Landtagsabgeordnete, Silke Hinrichsen:

„Es ist bedauerlich und falsch, dass die Bürgerinnen und Bürger in einer so zentralen Frage der Stadtgestaltung nicht mit entscheiden dürfen. Die Stadt gehört den Men­schen, die dort leben. Deshalb sollen sie natürlich auch in wichtigen Bauangelegen­heiten direkt mitreden, wenn sie den Wunsch haben.

Für mich ist jetzt ganz klar: Die Gemeindeordnung muss entsprechend geändert werden. In anderen Bundesländern sind Bauleitplanungen nicht grundsätzlich von Bürgerbegehren und -entscheiden ausgeschlossen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb dieses nicht auch in Schleswig-Holstein möglich sein soll.

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Zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Antidiskriminierungsgesetz (Drs. 20/3798) erklärt der Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion Christian Dirschauer:

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