Press release · 14.08.2002 Bürger müssen auch in Bausachen mitreden dürfen

Das schleswig-holsteinischen Innenministerium hat heute bekannt gegeben, dass das Bürgerbegehren gegen die „Südermarktpassage“ in Flensburg unzulässig ist. Hierzu erklärt die Flensburger SSW-Landtagsabgeordnete, Silke Hinrichsen:

„Es ist bedauerlich und falsch, dass die Bürgerinnen und Bürger in einer so zentralen Frage der Stadtgestaltung nicht mit entscheiden dürfen. Die Stadt gehört den Men­schen, die dort leben. Deshalb sollen sie natürlich auch in wichtigen Bauangelegen­heiten direkt mitreden, wenn sie den Wunsch haben.

Für mich ist jetzt ganz klar: Die Gemeindeordnung muss entsprechend geändert werden. In anderen Bundesländern sind Bauleitplanungen nicht grundsätzlich von Bürgerbegehren und -entscheiden ausgeschlossen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb dieses nicht auch in Schleswig-Holstein möglich sein soll.

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Der Sozialausschuss des Landtags hat heute mit den Stimmen von CDU und Grünen den SSW-Gesetzentwurf zur Einführung eines Landesgehörlosengeldes abgelehnt. Eine mündliche Anhörung und selbst ein deutlich kleineres Fachgespräch mit Betroffenen lehnten die Koalitionsfraktionen ebenfalls ab. Hierzu erklärt der SSW-Abgeordnete Michael Schunck:

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Zu den Aussagen von Oberbürgermeister Fabian Geyer, auf den Flensburger Ortsschildern lieber für den Hochschulstandort zu werben, anstatt den Menschen zu erklären, „was Flensburg auf Dänisch heißt“, erklärt der Flensburger SSW-Landtagsabgeordnete Christian Dirschauer:

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Zu den aktuellen Berichten über eine mögliche vorzeitige Überlassung von Flächen an die Bundeswehr erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:

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