Press release · Kiel · 04.06.2025 Versorgung von Kita- und Schulkindern ist Aufgabe der öffentlichen Hand

Die SSW-Ratsfraktion blickt mit Sorge auf die geplanten Erhöhungen der Gebühren von Schul- und Kita-Essen. Dazu erklärt der jugend- und bildungspolitische Sprecher Ratsmitglied Marvin Schmidt:

„Die geplante Erhöhung der Elternbeiträge für Verpflegungskosten in Kindertageseinrichtungen und geförderter Kindertagespflege (Drs. 0577/2025) und die Erhöhung der Abgabepreise für das Schulessen (Drs. 0582/2025) werden für viele Familien zur finanziellen Belastungsprobe: Eine Beitragserhöhung für das Schulessen bedeutet in durchschnittlichen Kosten pro Kind im Primarbereich eine Mehrbelastung von 108 Euro pro Jahr. Im Sekundarbereich sind es sogar 126,50 im Schnitt pro Kind pro Jahr. Die Elternbeiträge für das Kita-Essen erhöhen sich um 15 pro Monat, also insgesamt 180 Euro im Jahr. Eine Familie mit beispielsweise jeweils einem Kind in der Kita, in der Grundschule und auf der weiterführenden Schule zahlt so im Schnitt 414,50 Euro pro Jahr mehr. Diese Steigerung ist nicht angemessen.

Wir begrüßen, dass im Zuge der anstehenden Beschlussfassung auch die Träger besser von der Stadt unterstützt werden sollen, wie zum Beispiel bei der Erhöhung der Förderung für die Schulkindbetreuung an Offenen Ganztagsschulen sowie Betreuten Grundschulen (Drs. 0551/2025). Außerdem ist die Neuvergabe des Schulessens mit neuen Kriterien wie einem Beilagenbuffet ein sinnvoller Schritt, um besser auf die Vorlieben der Kinder einzugehen und der Lebensmittelverschwendung entgegenzuwirken. Familien in der Sozialstaffel sind von den geplanten Beitragserhöhungen ausgenommen und bleiben gefördert, aber für Familien ohne Sozialstaffelung – vor allem die, die knapp über dem Betrag liegen – sind die Erhöhungen ein immenser Mehraufwand; genauso wie eine Dynamisierung der Beiträge, da wir nicht davon ausgehen können, dass das Einkommen der Familien im Durchschnitt in den kommenden Jahren mitwachsen wird.

Unserer Meinung nach ist die öffentliche Hand für Verpflegung der Kinder in ihrem Bildungssystem zuständig. Wenn das Land eine Verpflegung im Ganztag und in der Kita von den Kommunen umsetzen lässt, muss es auch die entstehenden Mehrkosten tragen. Wir sehen, dass bei zur Überwindung der Haushaltsdefizite in Land und Stadt an Stellschrauben gedreht werden muss; dies kann aber nicht bei der Verpflegung von Kindern und Jugendlichen geschehen. Wir begrüßen die Neuordnung des Schulessens sowie die Steigerung der Zuschüsse an die Träger. Erhöhungen und Dynamisierungen der Beiträge für die einzelnen Familien sehen wir kritisch.“

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