Speech · 23.07.2025 Ersatzschulen bei der Ganztags-Planung mitdenken!
„Es ist lobenswert, dass die Ersatzschulen hier gesondert bearbeitet werden. Nur leider wächst auch der Zeitdruck bei den Ersatzschulen enorm, solange sie nicht wissen, wie die endgültigen Richtlinien für sie gestaltet werden und die grundsätzlichen Fragen zur Umsetzung nicht geklärt sind.“
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 53+50a - Mündlicher Bericht: Einigung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden zur Richtlinie Ganztag und Betreuung - Verlässliche Planbarkeit beim Ganztag sicherstellen (Drs. 20/3479 + 20/3336)
Wir reden heute – wie auch in den vergangenen Sitzung- wieder viel darüber, wie der Rahmen zur verbindlichen Finanzierung vom Land und vom Bund gestaltet werden muss, um den Kommunen und Schulträgern eine realistische Umsetzung des Rechtsanspruchs auf schulische Ganztagsbetreuung zu ermöglichen.
Jetzt- ein Jahr vor der Umsetzung, kommen wir der Sache langsam näher und ich freue mich über die Einigung zwischen Land und Kommunen. Trotzdem möchte ich noch mal meinen Fokus auf die Ganztagsfinanzierung der Ersatzschulen in freier Trägerschaft richten.
Denn ich habe die leise Befürchtung, dass man die Ersatzschulen bei der übergeordneten Planung und Verabredungen nicht immer auf den Schirm hat. Obwohl für die Ersatzschulen bzw. für die Schulen in freier Trägerschaft eine besonders große Herausforderung besteht, den Rechtsanspruch auf Ganztag rechtzeitig umzusetzen. Es ist bereits eine Erleichterung für alle, dass man das bestehende Personal jetzt planmäßig einsetzten und dann „step by step“ nachqualifizieren kann. Das schafft Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten, gerade für Schulen mit einem besonderen Profil oder dem dänischen Schulverein mit seinem Sprachenfokus. Gerade hier ist man auf bestimmte Personalgruppen angewiesen. Aber viele Fragen sind noch nicht geklärt. Immerhin sind nach Abzug der Landesfinanzierung noch 25 % der Betriebskosten und 15 % der Investitionsmittel von den Ersatzschulen selbst zu stemmen. Aber von welcher Summe werden die % Zahlen letztendlich berechnet? Wie hoch werden diese Kosten sein? Mit welcher Belastung müssen die Schulen rechnen? Wie stehen die Kommunen dazu? Welche Regelungen werden hierzu noch getroffen? Immerhin warten die Ersatzschulen schon seit Jahren auf die Anhebung der Sachkostenpauschale, die erst im nächsten Jahr erfolgen soll. Besonders im Hinblick auf die Sozialstaffelung muss dringend geklärt werden, wer welche Daten erheben kann. Beziehungsweise wer dazu in der Lage ist und das Recht dazu hat. Um die Einkommensverhältnisse der Eltern zu prüfen, müssten die freien Träger ganz neue Infrastrukturen in ihren Verwaltungen schaffen, was wieder zu erheblichen Kosten führen würde. Außerdem geht es bei der Erhebung um empfindliche private Daten zu dem Einkommen der Familien.
Hat ein privater Schulträger das Recht, hier Einblick zu verlangen und hat er das Recht Verstöße zu ahnden? Sollte das nicht besser, wie im Kitabereich, durch die öffentlichen Behörden in den Kommunen geregelt werden? In der Endfassung der Beschreibung zum „Erstattungmechanismus Betriebskosten Ganztag“ wird unter Punkt C. „Ersatzschulen“ erklärt, dass die Schülerkostensätze, bezogen auf die rechtsansprucherfüllenden Plätze bis zum Anfang des Schuljahres 26/27 angepasst werden sollen. Dazu sollten die Schulträger nach ihren Kostenstrukturen in Bezug auf Investitionen und Betrieb befragt werden. Ein Anhörungsverfahren zu dieser Regelung wird in Aussicht gestellt. Es ist lobenswert, dass die Ersatzschulen hier gesondert bearbeitet werden. Nur leider wächst auch der Zeitdruck bei den Ersatzschulen enorm, solange sie nicht wissen, wie die endgültigen Richtlinien für sie gestaltet werden und die grundsätzlichen Fragen zur Umsetzung nicht geklärt sind.