Rääde · 22.01.2003 Frauengesundheitsbericht

Frauen und Männer unterscheiden sich was Gesundheit und Krankheit angeht. Dabei geht es nicht nur darum, dass die Geschlechter auf Grund von körperlichen Unterschieden besondere Krankheiten haben. Frauen und Männer können auch aus unterschiedlichen Ursachen und mit unterschiedlichen Entwicklungsverläufen dieselben Krankheiten bekommen.

Die Gesundheitspolitik muss auf diese Geschlechterunterschiede reagieren. Darüber sind wir uns alle einig. Das allein beantwortet aber noch nicht die Frage: Was in aller Welt sollen wir mit dem vorliegenden Antrag der CDU anstellen? Das Wissen über die gesundheitspolitischen Fragestellungen, die sich aus den Geschlechterunterschieden ergeben, ist bereits hinreichend in der Fachliteratur erörtert. Allein der Bericht des Bundesfamilienministeriums zur gesundheitlichen Situation von Frauen in Deutschland umfasst über 700 Seiten.

Was die gesundheitspolitischen Konsequenzen aus diesem Wissen betrifft, so ist dies auch kein unbestelltes Feld. Mit dem Antrag werden Informationen abgefragt, die schon in vielen anderen Drucksachen und Publikationen enthalten sind. Es gibt einen Bericht über die geschlechterdifferenzierte Versorgung mit Gesundheitsleistungen, über den wir erst vor drei Monaten hier im Landtag debattiert haben. Es gibt eine Suchthilfeplanung, die den Frauenaspekt berücksichtigt. Bei der großen drogenpoliti-schen Anhörung des Sozialausschusses hat dieses Thema auch eine prominente gespielt; es wird sicherlich noch in diesem Jahr Gegenstand von Initiativen sein. Es gibt Leitlinien über frauengerechte Angebote in Suchthilfe und Psychiatrie. Die Regierung hat uns in den letzten Monaten ausgiebig über die Projekte im Bereich der Brustkrebsfrüherkennung informiert. Es gibt einen Landesaltenplan und einen Psychiatrieplan, die auch die besondere Situation von Frauen berücksichtigen ...und so weiter.

Es wäre konstruktiver gewesen, wenn der Kollege Kalinka sich in diesen Bereichen um konkrete Verbesserungen bemüht hätte - statt der Verwaltung eine so breit gefächerten Berichtsauftrag vorzulegen. Der vorliegende Antrag muss zwangsläufig dazu führen, dass der Antragsteller anschließend die Auslassungen und Ungenauigkeiten des Berichts bemängelt. Ein detaillierterer Bericht allerdings ist im Rahmen einer mündlichen Berichterstattung von 5 Minuten nicht machbar, hätte zudem das Gesundheitsministerium wochenlang lahm gelegt und stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Wir wissen, dass einige Kollegen besonders wissbegierig sind. Im Interesse der Steuerzahler kommen wir aber auch meist überein, dass die spannenden Fragen einen gewissen Bezug zu unserer Arbeit hier im Parlament haben sollten – und dass die Antworten nicht schon woanders nachzulesen sein sollten. Der vorliegende Antrag erfüllt diese Anforderungen schwerlich. Das gilt umso mehr, als wir als Land in den meisten Bereichen der medizinischen „Regelversorgung“ gar keine Kompetenzen haben. Natürlich müssen wir tun, was in unseren Möglichkeiten liegt, um die gesundheitliche Versorgung auf die verschiedenen Bedürfnisse der Geschlechter auszurichten. Angesichts der Tatsache, dass die Unterschiede zwischen Frauen und Männern gerade bei den Ursachen für Erkrankungen sehr ausgeprägt sind, ist aber vor allem ein vorbeugender Einsatz notwendig.

Es gibt ganz sicher noch viel zu tun in diesem Bereich. Falls die CDU konkrete Vorschläge für landespolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit von Frauen hat, dann soll sie diese aber einfach vorlegen - statt teure Berichte zu beantragen. Wir warten gespannt darauf, welche kommenden gesundheitspolitischen Initiativen der Union diesen Berichtsantrag rechtfertigen werden.

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