Rääde · 25.01.2006 Gesetz zu Ausführung des Transplantationsgesetzes

Der von der FDP-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf bildet eine hervorragende Grundlage für die Diskussion zu einem schwierigen Thema. Ausdrücklich möchte ich den Kollegen für ihre solide Arbeit loben, denn er lässt eine wirklich konkrete Diskussion zu. Der SSW stimmt aber keineswegs dem vorliegenden Entwurf in allen Punkten zu, sondern wir glauben, dass manche Regelung möglicherweise so weit reichend ist, dass wir dieser so nicht zustimmen können.  Trotzdem, das möchte ich noch einmal festhalten, ist eine Diskussion, die sich an einem solchen Gesetzentwurf festmacht, besser als eine Diskussion, die nur sehr allgemein gehalten ist.

Natürlich setzen wir uns dafür ein, dass mehr Patienten in Deutschland das dringend benötigte Organ bekommen. Viele Patienten sterben, bevor sie das Organ erhalten, obwohl sie mit hoher Priorität auf der Warteliste stehen. Das muss sich ändern. Es ist nicht leicht für die Angehörigen, einer Organentnahme zuzustimmen, während der geliebte Bruder, die Ehefrau oder der Vater im Sterben liegt. Daher haben wir Organspendeausweise, die den Angehörigen, aber auch den Ärzten vieles erleichtern. Die wenigsten Menschen, schätzungsweise nur jeder fünfte Erwachsene in Deutschland, haben aber einen solchen Ausweis. Eine breite Aufklärung tot hier Not.

Hierbei muss es vor allem darum gehen, die Menschen darüber zu informieren, dass man auch als Organspendeausweisinhaber nicht alle Organe pauschal zur Verfügung stellt, sondern man den Zeitpunkt und das jeweilige Organ selbst bestimmen kann. Hier gibt es noch viele Ängste, die es abzubauen gilt. Dabei muss die Information hierzu breit angelegt werden und sie wird, wenn man es wirklich will, viel Geld kosten. Als Vergleich können da durchaus die Anti-AIDS-Kampagnen dienen, die langfristig angelegt sind und auf viele verschiedene Medien gestreut werden. Dies ist teuer und es bleibt über einen langen Zeitraum teuer. Aber nur so lassen sich die Leute wirklich dauerhaft und nachhaltig informieren und für ein Thema sensibilisieren. Deshalb muss man auch bei einer Kampagne für die Organspende in solchen Kategorien denken.

Ein Teil des Problems sind aber auch die Strukturen in den Kliniken. Hirntote Patienten werden derzeit nur im Ausnahmefall als potenzielle Spender gemeldet. Dabei sollte das der Regelfall sein. Im Stress des Klinikalltages wird aber nicht jeder Organspender als solcher auch erkannt und das führt dazu, dass potentielle Organspenden nicht getätigt werden, obwohl das Einverständnis des verstorbenen vorliegt. Hier soll nun etwas geschehen und die FDP schlägt aus diesem Grund die Freistellung von Transplantationsbeauftragten in den Kliniken vor. Erfahrungen unter anderen in Bayern haben gezeigt, dass die Beauftragten wirklich etwas bewirken können. Dort konnte das Spendenaufkommen erheblich gesteigert werden. Das Beispiel aus Baden-Württemberg sollte uns aber lehren, das die einfache Benennung von Beauftragten nicht genügt. Dort entwickeln die unentgeltlich tätigen Beauftragten kaum Durchschlagskraft. Das hat auch die FDP erkannt und eine pauschale Vergütung vorgeschlagen. Doch die Finanzierung der Vergütung ist nicht geklärt. Da müssen wir nacharbeiten!

In Sachen Transplantation hat eine Enquete-Kommission des Bundestages vor einem Jahr ein gutes Papier vorgelegt. Die Kommission lehnt in ihrer Stellungnahme unter anderem die Ausweitung von Lebendspenden ab. Die Kollegen in Berlin haben es sich mit ihrer Position nicht leicht gemacht. Diese wegweisende Arbeit können wir auch für die anstehende Entscheidung bezüglich des Transplantationsgesetzes gut nutzen.

Der SSW lehnt eine Ausweitung der Lebendspenden ab. Die Erfahrung lehrt uns, dass Menschen in größter Not bereit sind, sehr viel zu riskieren. Verzweiflung ist ein schlechter Ratgeber. Vor allem ist das Risiko groß, dass gewissenlose Organhändler in Deutschland Fuß fassen können. Nur im Verwandtschaftsfall darf eine Niere oder ein Teil der Leber gespendet werden. So muss es bleiben, sonst öffnen wir Manipulationsversuchen Tür und Tor.

Bleibt Schleswig-Holstein bei seiner Ablehnung der Ausweitung der Lebendspende, dann ist eine Kommission zur Prüfung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Spende, wie sie § 2 des Entwurfs vorsieht, überflüssig. Der SSW ist nicht gewillt, einen Vorratsbeschluss zu treffen, für den Fall, dass die Lebendspenden wider Erwarten doch ausgeweitet werden. Das müssen wir dann neu diskutieren. Aber erst dann. Ich beantrage die Überweisung in den Sozialausschuss.

 

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