Press release · 28.02.2026 Seidler kritisiert Versorgungslücke bei Schwangerschaftsabbrüchen - Bundestag debattiert Maßnahmen

Im Zuge der Krankenhausfusion von Diako und dem Franziskus-Hospital in Flensburg verschlechtert sich die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen ab dem 1. März gravierend. In einem gemeinsamen Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen fordert Stefan Seidler (SSW) die Bundesregierung darum auf, wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung zu ergreifen. Krankenhausfusionen dürften nicht dazu führen, dass medizinische Versorgungsaufträge faktisch ausgehöhlt werden, so wie es in Flensburg konkret der Fall ist.

„Die Bundesregierung darf nicht tatenlos zuschauen, wenn sich die Versorgungsrechte von Frauen dramatisch verschlechtern. Wer diese Rechte verweigert, beschränkt den ungewollt Schwangeren die Selbstbestimmung. Das darf der Staat niemals zulassen“, fordert Seidler.

Der SSW-Abgeordnete weiter: „Wenn nach einer Krankenhausfusion Leistungen wegfallen, klafft als Konsequenz eine massive Versorgungslücke. Gerade in Schleswig-Holstein mit seinen ländlichen Räumen und Inseln zeigt sich, wie schnell Versorgungslücken entstehen. Klar ist aber: Der Zugang zu medizinischen Leistungen darf nicht vom Wohnort abhängen. Das muss auch bei Schwangerschaftsabbrüchen gelten.“

Der Antrag fordert deshalb zudem die verpflichtende Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen als Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sowie die Sicherstellung von ausreichend qualifiziertem Personal.

„Der Bund muss mit den Ländern dafür sorgen, dass ausreichend Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche anbieten können – ohne Angst vor Verboten, rechtlichen Grauzonen oder Stigmatisierung. Es ist beschämend, dass es auch im Jahr 2026 anscheinend nicht im Interesse der Bundesregierung liegt, Frauen einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen.“

Mit Blick auf den nördlichsten Nachbarn Dänemark ergänzt der Abgeordnete: „In Dänemark ist der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch bereits seit einem halben Jahrhundert möglich und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wurde zuletzt im Jahr 2024 umfassend gestärkt. Daran sollte sich die Bundesregierung ein Beispiel nehmen.“

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