Rääde · 14.09.2011 Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels, Neuregulierung des Glücksspiels: Für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz/ Verschärfung der Spielverordnung, Resolution zur Erhaltung des Glücksspielstaatsvertrages

Für den SSW habe ich mehrfach deutlich gesagt, dass der sensible Bereich des Glücksspiels nicht durch einen schleswig-holsteinischen Alleingang geregelt werden darf. Das europäische Recht gibt vor, dass die Regelungen für das Glücksspiel innerhalb der Mitgliedstaaten kohärent, sprich: zusammenhängend, sein müssen. Aus diesem Grund ist es dringend geboten, zu einer einheitlichen Ordnung für alle 16 Bundesländer zu kommen. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass sich die Landesregierung konstruktiv und mit größtem Einsatz um eine solche gemeinsame Lösung bemüht. Doch offensichtlich ist eher das Gegenteil der Fall: Abgesehen von halbherzigen Bekenntnissen zur bundesweiten Regelung, halten CDU und FDP stur am eigenen Gesetzentwurf fest. Damit sind sie im Begriff, Fakten zu schaffen, die nicht nur dem Land teuer zu stehen kommen können, sondern auch eine bundeseinheitliche Lösung erschweren.
Wir alle wissen, dass der Glücksspielstaatsvertrag zum Jahresende ausläuft und deshalb eine Pflicht für alle Länder besteht, schnell eine Neuregelung zu finden. Aber in dieser Lage auf einen Alleingang zu setzen und zu hoffen, dass die Kommission diesen akzeptieren wird, halten wir für völlig falsch. In ihrer Antwort auf eine Frage der Kollegin Heinold muss die Landesregierung selbst zugeben, dass man die Reaktion aus Brüssel nicht einschätzen könne, weil es bisher noch keine vergleichbare Situation gegeben hat. Hält man sich aber vergangene Entscheidungen des EUGH vor Augen, kann es doch keinen Zweifel daran geben, dass dieser Sonderweg kassiert wird. Vor diesem Hintergrund halte ich das Vorgehen von CDU und FDP für völlig irrsinnig!

Doch nicht nur den Alleingang sondern auch das gewählte Verfahren und den Zeitpunkt dieser ungewöhnlichen dritten Lesung sehen wir äußerst kritisch. Nach unserer Auffassung ist den zuständigen Ausschüssen keine ausreichende Beratungszeit eingeräumt worden. Und die Tatsache, dass mit der Lizenzvergabe kurz vor den Landtagswahlen erhebliche Entschädigungsansprüche gegen Schleswig-Holstein geltend gemacht werden könnten, ist ein weiterer Beleg für den schlechten Stil der Regierungsparteien. Mit Blick auf die zukünftige Zusammenarbeit zwischen den Ländern verurteilen wir ein solches Verhalten ausdrücklich.

Doch damit nicht genug: Auch die Sorge, die die SPD in ihrem vorliegenden Antrag formuliert, ist berechtigt: Denn die Begleitumstände der Beratungen - und hier vor allem die höchst zweifelhafte Einflussnahme der Glücksspielindustrie - erschüttern nicht zuletzt das Vertrauen der Bevölkerung in die Allgemeinwohlorientierung des Parlaments. Fakt ist, dass die grundsätzlichen Zweifel am Glücksspielgesetz weder durch die umfangreiche Anhörung noch durch die vorliegenden Änderungen zerstreut werden konnten. Es gibt bis heute keinen Nachweis darüber, ob durch dieses Gesetz wirklich Vorteile für das Land entstehen. Sicher scheint nur der Profit der Glücksspielanbieter. Wir halten eine solche Lobbypolitik für absolut inakzeptabel.

Auch wenn ich hier Gefahr laufe, mich zu wiederholen: Eine umfassende Liberalisierung, wie sie die regierungstragenden Fraktionen planen, stellt die Weichen in eine sehr gefährliche Richtung. Glücksspiele sind ganz einfach kein Wirtschaftsgut wie jedes andere. Natürlich muss zwischen den verschiedenen Spielformen unterschieden werden, doch jede für sich birgt Risiken für den Konsumenten. Es ist erwiesen, dass Glücksspiele suchtkrank machen können und nicht selten zu schweren Problemen für den Spieler und sein soziales Umfeld führen.

Aus Sicht des SSW ist deshalb klar, dass hier genau das gelten muss, was auch für alle anderen suchtgefährdenden Dinge gilt: Je größer das Angebot, desto größer die individuellen und sozialen Folgeschäden. Und dass diese ganz erheblich sind, belegt im Übrigen auch eine aktuelle Studie der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim: Allein die sozialen Kosten, die durch Therapiemaßnahmen und die Folgen der Beschaffungskriminalität entstehen, lagen im Jahr 2008 bei rund 326 Millionen Euro. Und über das Ausmaß des menschlichen Leids der Süchtigen und ihrer Angehörigen kann man nur Vermutungen anstellen. Vor diesem Hintergrund muss doch klar sein, dass eine Ausweitung des Angebots der falsche Ansatz ist. Stattdessen ist die Politik in der Pflicht, Glücksspielangebote so zu beschränken, dass die Entstehung von Sucht möglichst effektiv verhindert wird. Genau hier - in der Prävention - liegt die wichtigste Aufgabe der Politik, wenn es um Glücksspiel geht. Nicht darin, vermeintliche Mehreinnahmen zu generieren!

Im Übrigen wurden unsere Zweifel daran, dass die Liberalisierung des Glücksspiels zwangsläufig zu Mehreinnahmen für das Land Schleswig-Holstein führt, auch nicht durch die Antwort auf unsere kleine Anfrage zu diesem Thema ausgeräumt. Weder die Entwicklung der Steuererträge, noch die zu erwartenden Einnahmen aus der Zweck- oder Glücksspielabgabe können von der Landesregierung verlässlich beurteilt werden. Damit ist auch heute noch fraglich, ob die Verheißungen der Glücksspielbranche tatsächlich wahr werden.

Natürlich sehen die von CDU und FDP eingebrachten Änderungen nicht nur verwaltungstechnische Ergänzungen, sondern zum Beispiel auch weitergehende Verpflichtungen für die Anbieter öffentlicher Glücksspiele vor. Doch grundsätzlich ändern diese Vorschläge nichts an der falschen Zielsetzung des Entwurfs. Dass die Kollegen aber endlich auch die Notwendigkeit eines Spielhallengesetzes sehen und auf die Probleme der Geldwäsche im Dunstkreis der Spielhallen aufmerksam werden, erkennen wir ausdrücklich an. Die von den Grünen, und nun auch von den Regierungsfraktionen genannten Eckpunkte für ein Schleswig-Holsteinisches Spielhallengesetz finden unsere Unterstützung. Denn sowohl die Beschränkung der Zahl der Spielhallen als auch die verbindliche Qualifizierung des Personals in Sachen Suchtprävention sind zielführend. Wir werden aber genau darauf achten, ob CDU und FDP dieses Vorhaben auch tatsächlich ernsthaft verfolgen, oder ob es sich hier nur um eine weitere Nebelkerze handelt.

Der Hinweis, dass diese Eckpunkte, insbesondere im Bereich des Jugendschutzes, nicht weit genug gehen, muss trotzdem erlaubt sein: Wie sie sicher wissen, ist die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Kohärenz letztlich erst dann gegeben, wenn auch die Automaten in der Gastronomie berücksichtigt werden. Heute stehen aber bundesweit in über 10.000 Gaststätten mehr als 200.000 Automaten. Dabei ist diese Spielform die mit Abstand gefährlichste. Und ein effektiver Jugendschutz ist hier nicht einmal im Ansatz gegeben. Aus Sicht des SSW ist eine Beschränkung längst überfällig. Zusätzlich muss sich die Landesregierung dringend für die Entschärfung dieser Gefahrenquelle über die Spielverordnung des Bundes einsetzen. Auf diesem Weg lassen sich zum Beispiel die Spieldauer oder die Gewinn- und Verlustmöglichkeiten im Sinne eines wirklich konsequenten Spielerschutzes regeln. Und nicht zuletzt kann der Zugang zu den Automaten durch eine wirklich zuverlässige Spieleridentifikation so geregelt werden, dass kein Jugendlicher mehr an den Geräten spielen kann.

Nach Meinung des SSW sind Angebotsbeschränkungen der einzig richtige Weg. Dies gilt nicht nur für Automaten, sondern für den gesamten Glücksspielbereich. Daher schließen wir uns der Forderung aus dem Bereich der Suchthilfe nach einem kleinen, konsequent regulierten Glücksspielmarkt in staatlicher Hand voll und ganz an. Eine Neuregelung muss sich an diesen Leitlinien orientieren. Alles andere ist fahrlässig. Wir haben die Hoffnung, dass die Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober einen Staatsvertrag auf den Weg bringen wird, der EU-konform ist und diesen Anforderungen gerecht wird. Und wir erwarten, dass die Landesregierung diesem dann beitritt. Natürlich drängt die Zeit, aber es ist nicht so, dass wir uns ab Januar im rechtsfreien Raum befänden. Denn wenn es nicht gelingt, fristgerecht eine Neuregelung auf den Weg zu bringen, gilt der Staatsvertrag übergangsweise fort.

Man kann es anscheinend nicht oft genug betonen: Die einzige verlässliche Vorhersage, die sich heute treffen lässt, ist die, dass eine Ausweitung des Angebots zu einer größeren Zahl von Spielsüchtigen führt. Für den SSW aber bleibt das oberste Ziel bei der Neuregelung des Glücksspiels der umfassende Schutz der Spieler. Wir sind der Auffassung, dass sich dieses Ziel nur durch eine bundeseinheitliche Regelung erreichen lässt. Auch ein Spielhallengesetz bringt uns hier weiter. Doch ein landeseigenes Glücksspielgesetz in der vorliegenden Form vernachlässigt nicht nur die Suchtprävention, sondern es ist auch finanzpolitisch höchst zweifelhaft. Deshalb werden wir der Arp-Kubicki-Regierung nicht folgen und den Gesetzentwurf ablehnen.

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