Speech · 12.09.2007 Umfassende verbindliche Mindestlohnregelung

Es ist nun schon fast eineinhalb Jahre her, dass sich der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seinem Bundeskongress für einen gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen hat. Die Diskussion ist jetzt endlich auch bei uns angekommen. Auch bei uns kann man nämlich nicht mehr länger die Augen verschließen: nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung arbeitet inzwischen jeder Dritte Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich. Das heißt, die entsprechenden Löhne liegen 75% unter dem durchschnittlichen Bruttolohn. Damit kann keine Familie ernährt werden, keine Sicherheit aufgebaut werden und auch kein Leben in Würde gestaltet werden.

Die Angst vor Arbeitslosigkeit, vor sozialer Deklassierung und Ausgrenzung ist auch in Schleswig-Holstein inzwischen so stark, dass immer mehr Männer und Frauen lieber zu Hungerlöhnen arbeiten als gar nicht. Die Arbeitgeber, vor allem im Dienstleistungsbereich, nutzen das aus. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung belegt in seiner aktuellen Studie, dass die Lohnkosten pro Stunde in der deutschen Dienstleistungsbranche bei nur 24,47 Euro liegen. Damit rangiert Deutschland auf Platz 10 im EU-Vergleich. Selbst Großbritannien ist vorbei gezogen.

Zudem ist die Spreizung ungewöhnlich hoch. In keinem anderen europäischen Land klafft die Schere bei den Verdiensten zwischen den Branchen so weit auf, wie in Deutschland. Die Differenz bei den Lohnkosten zwischen dem verarbeitenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich liegen bei 20 Prozent. Wir sind mitten auf dem Weg zu einer Zweiteilung der Beschäftigten: die Gutverdiener in der wachsenden Industrien und die Ausgebeuteten im Dienstleistungssektor und in den einfachen Tätigkeiten. Wer sich für den vermeintlich falschen Beruf entschieden hat, womöglich noch in einem so genannten Frauenberuf, kann sich noch so anstrengen, es reicht nicht für ein auskömmliches Leben. Das ist ein schlimmer Zustand, der deutsche Arbeitnehmer übrigens genau so betrifft, wie die oft zitierten osteuropäischen Arbeitsmigranten.

Der SSW hat sich immer für starke Tarife eingesetzt. Das wird allenthalben anerkannt. Es ist kein Zufall, dass bei uns im Büro zurzeit die Telefone heiß laufen: Gewerkschaften und Parteien aus dem ganzen Bundesgebiet wollen wissen, wie Schleswig-Holstein das Tariftreuegesetz hinbekommen hat. In Hessen wird man in Kürze ein ähnliches Gesetz verabschieden. Das zeigt den Weg auf: Tariftreue der öffentlichen Hand unterstützt die Arbeit der Tarifparteien. Letztlich haben die Tarifparteien das Wort. Und es ist auch gut so, wenn wir die Tarifautonomie hoch halten.

Die Festlegung der untersten Entgelte durch Tarifverträge muss an erster Stelle stehen, um Beschäftigte vor Lohndumping zu schützen. Die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ermöglicht es, für alle in Deutschland arbeitenden in- und ausländischen Beschäftigten Mindeststandards zu vereinbaren. Per Allgemeinverbindlichkeitserklärung werden die Mindeststandards für die ganze Branche festgeschrieben. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben Mindestlöhne vereinbart, die sich in der betrieblichen Wirklichkeit bewähren. Allerdings war das Arbeitnehmer-Entsendegesetz immer nur eine Hilfskrücke. Was wir brauchen ist, eine Regelung, die alle Branchen umfasst und die sich am Bedarf aller Beschäftigten orientiert. Deshalb ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nur eine Notlösung, aber keine dauerhafte Lösung des Problems.

Das, was in der Baubranche gilt, sollte auch für andere Branchen, vor allem im Dienstleistungsbereich, endlich greifen. Ich denke, ich muss hier niemanden daran erinnern, was niedrige Löhne im Alter anrichten, nämlich sehr geringe Alterseinkommen. Nach der Ausbeutung als unterbezahlter Vollzeit-Malocher folgt die Altersarmut. Es muss schleunigst ein Mindestlohn her, der in einer Kommission festgelegt wird. Diese Kommission muss mit Kompetenzen ausgestattet werden, damit der Mindestlohn kein Papiertiger wird.

Bis dahin sollten wir genau überlegen, wie die Entscheidungen von Parlament und Landesregierung Auswirkungen auf den Lohnsektor haben. Die öffentliche Hand ist in der Verantwortung. Wir müssen uns bei jeder Privatisierung wieder neu fragen, ob wir nicht die Mindeststandards in den betroffenen Bereichen hinterrücks kaputt machen. Die Post macht es derzeit vor. Es liegt auf der Hand, dass beim Fall des Briefmonopols tausende Beschäftigte von der Post raus geschmissen werden, um kurz darauf zu einem Bruchteil ihres Lohnes von privaten Firmen wieder eingestellt zu werden. Wir dürfen nicht länger so tun, als ob die Marktwirtschaft das schon regeln würde. Wir brauchen Mindeststandards, auf die sich die Beschäftigten verlassen können.

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