Press release · 16.04.2009 Wahlalter 16: Zwei Kreuze allein reichen nicht aus

Zum Vorschlag der Grünen, das Wahlalter zu Landtagswahlen auf 16 Jahre herabzusetzen, erklärt der jugendpolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms:

"Unser Land hat lange eine Vorreiterrolle bei der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen übernommen. Mit der erneuten Diskussion um die Beteiligung von 16- und 17-Jährigen an der Landtagswahl bekommt Schleswig-Holstein eine Chance, diesen Anspruch wieder aufzugreifen. Dies begrüßen wir ausdrücklich.

Allerdings reicht es nicht aus, dass der Landtag den Jugendlichen sagt, jetzt dürft ihr uns auch wählen. Das wäre ein Windei. Ein Wahlrecht für Minderjährige ist nur dann sinnvoll, wenn es von weiteren Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten im Alltag flankiert wird. Nur hier können Kinder und Jugendliche nachhaltig lernen, dass es sich lohnt, sich in die demokratische Meinungsbildung einzumischen.

Zwei Kreuze allein reichen nicht aus, um demokratisches Bewusstsein zu entwickeln.Der SSW wird daher seine Zustimmung für eine entsprechende Änderung des Wahlrechts wie seinerzeit beim Kommunalwahlrecht davon abhängig machen, dass die Beteilugung von Kindern und Jugendlichen insgesamt gestärkt wird."

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„Erstens: Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger…Zweitens: Kinderrechte…Wer heute Kindern eine Stimme gibt, stärkt die Demokratie von morgen…Drittens: Dass im Entwurf nun das kulturelle Erbe, insbesondere das der nationalen Minderheiten und Volksgruppen sowie der jüdischen Kultur, unter den Schutzauftrag des Landes gestellt wird, ist ein großer Fortschritt.Viertens: Mit der Einführung der Verfassungsbeschwerde sagen wir als Land: Wir trauen unseren Bürgerinnen und Bürgern zu, ihre Rechte selbst in Anspruch zu nehmen.“

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