Präsemadiiling · 20.08.2013 Was Herr Arp vergisst...

Zur Pressemitteilung des CDU-Abgeordneten Hans-Jörn Arp zur Künstlersozialabgabe (Nr. 440/13) erklärt die kulturpolitische Sprecherin des SSW im Landtag, Jette Waldinger-Thiering:

 


 

Hans-Jörn Arp hat völlig recht: Die Deutsche Rentenversicherung sollte endlich damit anfangen, alle abgabepflichtigen Unternehmen turnusmäßig zu überprüfen. 

 


 

Was Herr Arp nicht erwähnt: 

 

Laut Beschlussempfehlung des Bundestags war eine turnusmäßige Überprüfung der Künstlersozialabgabepflicht alle vier Jahre vorgesehen. Diese Empfehlung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales versucht im Rahmen des BUK-Neuorganisationsgesetzes (Bundesdrucksache 17/12297) verpflichtend umzusetzen. Der Vorschlag scheiterte jedoch, weil CDU/CSU und FDP sowohl im Ausschuss für Arbeit und Soziales als auch im Kulturausschuss des Bundestages gegen die Vorlage ihres eigenen Ministeriums stimmten. 

 

Die wichtige turnusmäßige Überprüfung, die Herr Arp jetzt - zu recht - fordert, wurde daraufhin aus dem Gesetzentwurf entfernt. Damit hat schwarz-gelb im Bund den Künstlerinnen und Künstlern einen Bärendienst erwiesen, so wie Herr Arp sich selbst. 

 


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