Speech · 26.09.2025 Wir haben Fragen zur Nutzung der Gewinnausschüttung der IB.SH

„Die Mittel aus den Gewinnausschüttungen der IB.SH sollten ‚on top‘ – also zusätzlich – zur Finanzierung wichtiger Investitionen, vor allem in den Bereichen Krankenhausfinanzierung und Wohnraumförderung, genutzt werden. Sie sollten keine Haushaltslücken füllen. Mit dieser Beschlussvorlage haben sich daher Fragen aufgetan, die wir vor Beschlussfassung nochmals im Finanzausschuss diskutieren sollten.“

Christian Dirschauer zu TOP 31 - Beschlussvorschlag der Landesregierung zur Verwendung von Ausschüttungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) an das Land (Drs. 20/3580)

Gerade erst in dieser Tagung haben wir den Landeshaushalt 2026 in erster Lesung beraten. Ich möchte Sie zunächst einmal mitnehmen in die erste Plenartagung nach der Beschlussfassung über den Haushalt 2025, nämlich in den Februar 2025. Denn hier hatten die Fraktionen von SPD, FDP und SSW einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber die „Macht“ über die Verwendung der Überschüsse bzw. Gewinnausschüttungen der IB zurückgeben sollte, wurden doch zwischenzeitlich mittelhohe zweistellige Millionenbeträge erwirtschaftet bzw. ausgeschüttet. Bereits während der Plenartagung ließen auch die Vertreter der regierungstragenden Fraktionen eine entsprechende Offenheit durchblicken. Die daran folgenden Ausschussberatungen mündeten schlussendlich in einem einstimmigen Beschluss des Landtages zur Änderung des Investitionsbankgesetzes. Ein starkes Signal für parlamentarische Kontrolle und Entscheidungsbefugnis sowie für nachhaltige Investitionen in wichtige Bereiche.

Nun liegt uns der entsprechende Beschlussvorschlag der Landesregierung zur Verwendung von Ausschüttungen der IB.SH vor, den wir als Landtag beschließen oder aber zurückweisen können. Ist somit „alles chico“? Gucken wir uns das mal genauer an: Die Mittel aus den Gewinnausschüttungen der IB.SH sollten „on top“ – also zusätzlich – zur Finanzierung wichtiger Investitionen, vor allem in den Bereichen Krankenhausfinanzierung und Wohnraumförderung, genutzt werden. Sie sollten keine Haushaltslücken füllen. Genau so war es im Ausschuss diskutiert und letztlich ja auch parteiübergreifend geeint worden.

Darüber hinaus gab es einen Konsens darüber, dass das Parlament über die konkrete Verwendung der Gewinnausschüttungen entscheiden sollte und somit auch Verwendungsvorschläge machen kann.

Schauen wir uns nun konkret an, was uns vorliegt und nimmt man den Haushaltsentwurf 2026 hinzu, stellt man schnell fest, dass unter Punkt 1 effektiv Haushaltslücken aufgefüllt werden. Ich kann hier nur schwer zusätzliche Mittel erkennen, vielmehr einen Konsolidierungsbeitrag, wie ihn die Landesregierung ja im Haushaltsentwurf auch selbst ausweist („Haushaltsentwurf 2026, Einzelplan 04, S. 97, Titel 884 31: Konsolidierungsbeitrag: hier 10.620 T€“ beim Titel „Zuweisung an das Zweckvermögen Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein aus Landesmitteln“).

Ein weiterer Punkt, der meines Erachtens auch klar herausgearbeitet wurde, ist, dass das Konstrukt eines Förderfonds nicht das ist, was eigentlich politisch gewollt ist. Auf den Förderfonds als solchem hätte ich vermutlich einen entspannteren Blick, wenn hier wirklich zusätzliche Mittel – so wie politisch gewollt – im Spiel wären. Aber in Kombination mit Punkt 1 verbleibt auch bei mir ein ungutes Gefühl, was den Förderfonds betrifft. Begründet wird das Festhalten am Förderfonds damit, dass „es nach Auffassung des Finanzministeriums aus haushalterischer Sicht keine bessere Alternative gibt“. Was heißt denn das? Ich vermute, dass dies etwas mit den Annahmen zu Einnahmeansätzen bei zukünftigen Haushaltsentwürfen zu tun hat, die man nicht vornehmen möchte. Das würde für mich nicht wirklich passen, denn auch bei anderen großen Einnahmetiteln wird ja auch mit Schätzsummen gearbeitet und diese entsprechend in die Haushaltsplanung eingestellt.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, es haben sich Fragen aufgetan und diese sollten wir vor Beschlussfassung nochmals im Finanzausschuss diskutieren.

 

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