Tale · 12.12.2014 A20: Sorgfalt geht vor übereilter Planung bei ehrlicher und verantwortungsvoller Politik

Die A20 mit der westlichen Elbquerung ist eine der größten Verkehrsprojekte des norddeutschen Raumes. Für Schleswig-Holstein und Hamburg wird sie für Entlastung auf der A7 und des Elbtunnels sorgen. Wir wissen durchaus um die verkehrspolitische Notwendigkeit diese Großprojektes. Aber auch aus wirtschaftspolitischer Sicht ist dieses Projekt gerade für die Westküste – nördlich und südlich der Grenze – von großer Bedeutung. Daher halten wir auch weiterhin an dem Verkehrsprojekt fest. 

An der Küstenautobahn wird seit über 20 Jahren gebaut. Wir haben bereits wertvolle Zeit verloren. In der Vergangenheit und in jüngster Zeit. Und so ist es auch nicht zu verdenken, dass so mancher auf das Schneckentempo missgestimmt und verärgert reagiert.

Das gesamte Projekt ist nun ins Stocken geraten, weil es im Zusammenhang mit der A20 politische Fehlentscheidungen gegeben hat. Die damalige Landesregierung hat Planungsfehler begangen, die wir nun ausbaden müssen. Damit wir nun nicht weitere Zeit verlieren, ist es notwendig, die Planungsverfahren für die verbleibenden Abschnitte bis zur Elbe und darüber hinaus gründlich abzuschließen. 

Zugegeben, der SSW hat durchaus Sympathien für die Intention des Antrages der Volksinitiative. Denn auch wir wollen den zügigen Bau und die Fertigstellung der A20 mit westlicher Elbquerung. Aber ein politischer Antrag ist eben nur so gut wie seine Formulierung. Und daran hapert es in diesem Fall.

Wer den Antrag der Volksinitiative Wort für Wort und buchstabengenau liest, kann dem Antrag aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht zustimmen. 

Das Urteil zum A20-Abschnitt Weede – Wittenborn hat uns ins Buch geschrieben, dass es eine Überarbeitung der Planunterlagen geben muss. Eine Fortführung und ein unverzüglicher Planungsabschluss auf Basis der bisherigen Planungen wären daher rechtlich anfechtbar und somit kontraproduktiv. 

Es ist unbestritten, dass die A20 mit westlicher Elbquerung zu den großen und wichtigen Verkehrsprojekten des Landes gehört. Aber dazu gehören auch andere Projekte – wie Nord-Ostsee-Kanal, Rader Hochbrücke oder der Ausbau der A7. Daher wird es ein Ranking von Verkehrsprojekten mit uns nicht geben. 

Zu guter Letzt ist der von der Initiative vorgegebene zeitliche Rahmen – von fünf Jahren – absolut unrealistisch. Soviel Ehrlichkeit gehört dazu und aus diesem Grund werden wir dem Antrag der Initiative nicht zustimmen. 

Der Wirtschaftsausschuss und der Innen- und Rechtsausschuss haben sich mit dem Antrag der Volksinitiative befasst. Zudem hat es im Petitionsausschuss eine Anhörung gegeben. Soll heißen, der Landtag hat sich ausführlich mit dem Antrag der Volksinitiative befasst. 

Die Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative. Einzig CDU und FDP haben sich gegen die Ablehnung ausgesprochen.

Das bedeutet in aller Konsequenz, dass CDU und FDP auf Basis der bisherigen Planungen den unverzüglichen Planungsabschluss sämtlicher Teilabschnitte herbeiführen möchten. Sie ignorieren damit das Gerichtsurteil. Weiter bedeutet es, dass CDU und FDP alle anderen großen Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein hinten anstellen wollen. Und zu guter Letzt, halten CDU und FDP die Finanzierung und Fertigstellung innerhalb von fünf Jahren für realistisch. Wenn es so einfach wäre, dann hätte das Projekt doch längst fertig sein können.

Wer in dieser Art und Weise Oppositionspolitik im Land betreibt, agiert unredlich. Sie streuen den Menschen im Land Sand in die Augen und hoffen damit durchzukommen. Das wird ihnen aber nicht gelingen. 

Die Planungsverfahren für die verbleibenden Abschnitte bis zur Elbe werden gründlich abgeschlossen. Dabei hat Sorgfalt absoluten Vorrang vor übereilter Planung. So wird ehrliche und verantwortungsvolle Politik gemacht.

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