Tale · 18.06.2003 Abbau der Fehlsubventionierungen im Wohnungswesen

Eines war von vornherein klar: Aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Aufhebung des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, werden sich einige in diesem Land ein Loch in den Bauch freuen. Und die Landesregierung muss mit der Kritik leben, dass man es schon immer gewusst habe, die Fehlbelegungsabgabe sei ein Fehler roter sozialer Wohnungspolitik.

Für den SSW möchte ich aber festhalten: Als wir im Dezember 2000 die Fehlbelegungsabgabe debattiert haben, haben auch wir uns für eine solche Abgabe ausgesprochen. Und dies nicht ohne Grund. Wir wollten eine Vertreibung der Fehlbeleger vermeiden. Wir wollten nicht, dass diese Mieter aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen werden, nur weil sich ihre Einkünfte verbessert haben und sie deshalb nicht mehr berechtigt sind für den Zugang zu Sozialwohnungen. Aus diesem Grund hat der SSW seinerzeit dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Aber auch aus ökonomischen Gründen war unsere Zustimmung zu dem Gesetz begründet. Bedenkt man, dass die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe im Jahr 2000 noch ein Gesamtaufkommen von 11,5 Mio. DM ausmachten und die Verwaltungskosten bei rund 4 Mio. DM lagen, hatte man immer noch eine Nettoeinnahme von rund 7,5 Mio. DM, die dem Innenministerium unter anderem zur Wohnungsbauförderung zur Verfügung standen.

Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Aufhebung des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen sowie die Durchführungsverordnung soll nun die Fehlbelegungsabgabe vom Tisch genommen werden. Die Landesregierung begründet dies mit geringeren Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe, denen ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand gegenüber steht. Es werden deshalb nach Einschätzung der Landesregierung bereits ab 2004 keine Nettoerträge mehr erwirtschaftet.

Selbstkritisch müssen wir also erkennen, dass die erhoffte Verwaltungsvereinfachung durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen von 2000 nicht ganz den Erfolg hatte wie gewünscht.

Daher begrüßen wir jetzt den Schritt der Landesregierung, die diese Entwicklung rechtzeitig erkannt hat und mit ihrem Gesetzentwurf dieser Entwicklung gegensteuert. Unter den jetzigen Voraussetzungen hält auch der SSW die Entscheidung, die Fehlbelegungsabgabe abzuschaffen, für sinnvoll.

Das bedeutet, dass rund 10.000 Privathaushalte, die derzeit noch fehlbelegungsabgabepflichtig sind, sich auf den 1. November 2004 freuen können, denn ab dann werden sie wohl von dieser Abgabe befreit sein. Es sei ihnen gegönnt.
Nebenbei bemerkt: Von der Ersparnis bei den rund 10.000 Mieten erhofft sich die Landesregierung nun eine Belebung der Wirtschaft. Inwieweit diese Hoffnung begründet ist, sei einmal dahingestellt.

Abschließend möchte ich aber darauf hinweisen, dass die heutige 1. Lesung zum Gesetzentwurf der Landesregierung kein Anlass zur übermäßigen Freude sein sollte, da ein wesentlicher Grund für diesen Gesetzentwurf der gesunkene Anteil abgabepflichtiger Mieter ist. Bei anhaltender Wirtschaftsflaute und der hohen Arbeitslosigkeit ist mit einer weiteren Abnahme dieser Mieter zu rechnen.

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