Tale · 13.12.2012 Abschaffung der Extremismusklausel

Seit Januar vergangenen Jahres, müssen Organisationen eine schriftliche Demokratieerklärung abgeben, um Förderungen aus einem Programm des Bundesfamilienministeriums zu erhalten. Die Organisationen und Vereine müssen bestätigen, dass sie sich zu der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ bekennen. Diese Klausel soll verhindern, dass extremistische Gruppen und Vereine von einer Förderung aus dem Familienministerium profitieren können. Von einem solchen Missbrauch ist aber nur wenig bekannt. Der SSW bezweifelt daher die Zielsetzung von einer solchen Verordnung.

Die sogenannte Demokratieerklärung gilt nicht nur für die besagte Organisation, sondern auch für ihre Partner, egal ob dies nun feste Partner sind oder nur Partner für einmalige Projekte. Die Organisation muss also quasi für die Partner mitunterschreiben. Mit dieser Unterschrift haben sich die Träger quasi dazu verpflichtet, Informationen über ihre Kooperationspartner einzusammeln, damit sie diese Erklärung überhaupt seriös abgeben können. Und das können je nach Organisation ganz schön viele sein. Die Frage ist auch, über wem den jetzt Informationen gesammelt werden müssen. Mitarbeiter, Spender, Lebenspartner oder die Reinigungskräfte, die in der Partnerorganisation die Reinigung bewerkstelligen?

Eine solche Überprüfung ist nicht nur ein erheblicher bürokratischer Aufwand – und zwar für beide Seiten – sondern aus unserer Sicht auch völlig unnötig. Hinzu kommt die Frage, was mit dem gesammelten Informationen von Projektpartnern passiert. Wie werden diese weiter gegeben und wo und wozu werden diese Informationen eventuell archiviert?

Noch viel unnötiger ist es jedoch, einen Generalverdacht gegen Organisationen und Vereine aufzustellen, die sich täglich mit hohen persönlichen Engagement für eine gesunde Demokratie einsetzen und diese auch leben. Die Extremismusklausel legt ein grundlegendes Misstrauen dar. Dieses Misstrauen, Verdächtigen und Unterstellen verhindert ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten von Vereinen und Behörden. Für uns als SSW ist es völlig unangebracht, nach einer solchen Gesinnung zu forschen. Ein solcher pauschaler Verdacht gehört nicht in einen Rechtsstaat. Entweder es gibt sachgerechte Gründe für ein Verbot von Organisationen - oder eben nicht. Entweder man verbietet etwas, oder es bleibt legal und wird eben nicht unter Generalverdacht gestellt. Der SSW sagt ganz klar Nein zu einem solchen Generalverdacht und somit auch zur sogenannten Extremismusklausel.

Wir sagen Nein zum Auslöschen des Grundvertrauens. Wir wollen nicht, dass sich Menschen gegenseitig so bespitzeln, das jegliche Art von aufbauender Zusammenarbeit unmöglich gemacht wird. In unseren Augen ist diese Extremismusklausel eine Klausel des Misstrauens, in der Zivilcourage bestraft wird. Was diese Menschen brauchen, ist Anerkennung und Unterstützung, was sie bekommen, ist Misstrauen und Unterstellungen. Genau das wollen wir nicht mitmachen und fordern daher die ersatzlose Streichung dieser Klausel ein.

Einer meiner Vorgänger – Karl Otto Meyer – hat einmal einen dänischen Ministerpräsidenten mit folgenden Worten zitiert: Es ist mit der Demokratie wie mit der Luft, es kann gefährlich sein die Luft einzuatmen, denn sie könnte vergiftet sein; aber noch gefährlicher ist es sie nicht einzuatmen. Genauso ist es mit der Demokratie, es kann gefährlich sein demokratische Rechte zu gewähren, denn sie können missbraucht werden, zum Beispiel von Extremisten. Aber noch gefährlicher ist es, demokratische Rechte abzuschaffen.

Abschließend möchte ich noch einmal deutlich machen, dass wir mit diesem Antrag ein Zeichen setzen wollen– ein Zeichen trotz des Scheiterns des vorigen Antrags im Bundesrat. Wir wollen zeigen, dass sich unsere Meinung nicht geändert hat. Wir fordern die Landesregierung auf, sich dieser Sache anzunehmen, wenn dann eben der richtige Zeitpunkt dafür gekommen ist.

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