Tale · 23.01.2004 Änderung der Landesverfassung und des Volksabstimmungsgesetzes

Wenn man weiß, welche Vorgeschichte der vorliegende Gesetzentwurf hat, dann ist es enttäuschend, dass die CDU hier die Rolle des Bremsers übernimmt. Als der Landtag 1999 die neue deutsche Rechtschreibung in Schleswig-Holstein einführte und damit in seiner Not das Ergebnis eines Volksentscheids beiseite setzte, war die CDU kleinlaut. Sie hatte keine rühmliche Rolle in Verbindung mit dem Volksentscheid gespielt, heute ist dies offensichtlich alles wieder vergessen. War es damals opportun, Volkes Zorn gegen die neue Rechtschreibung zu schüren, so pfeift man heute wieder auf die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger.

Die Änderungen der Landesverfassung und des Volksabstimmungsgesetzes sollte vor allem eines bringen: Klarheit. Das Vertrauen in die direkte Demokratie wird durch die hier vorgelegte Änderung gestärkt werden. Es wird klar festgeschrieben, dass der Landtag zwei Jahre lang an einen Volksentscheid gebunden und nur in Ausnahmefällen dieser wieder geändert werden darf.

Der SSW wollte diesen Schutz auch auf einen Zeitraum vor der tatsächlichen Durchführung des Volksentscheides ausdehnen. Bei einem Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene hatte dieser Landtag bestimmt, dass die Politik kurz vor einer Abstimmung keinen Beschluss fassen darf, die dem Bürgerentscheid widerspricht. Eine ähnliche Regelung sollte nach unserer Ansicht auch bei Volksentscheiden gelten. Der SSW hatte deshalb eine entsprechende Änderung beantragt, diese wurde im Ausschuss abgelehnt.

Die CDU hatte im Ausschuss gegen die Änderung der Landesverfassung gestimmt. Ihr eigener Vorschlag beinhaltete Möglichkeiten, die im jetzigen Entwurf enthalten sind, so dass die jetzige Blockadehaltung nicht nachvollziehbar ist.

Beim Nachlesen über die damalige Debatte über die Rechtsschreibreform ist ein Konsens über die Notwendigkeit der Änderung dieses Gesetzes erkennbar und war auch folgerichtig, da alle Parteien wegen der „ Nachbehandlung“ der Volksabstimmung erhebliche Probleme hatten. Die Schlussfolgerungen, die aber heute für die einzelnen Fraktionen erkennbar ist, ist jedoch nicht nachvollziehbar.

Wenn gerade Bürgerinnen und Bürger dieses Landes bei einem bestimmten Punkt direkt eine Entscheidung herbeiführen wollen und sich dafür engagieren und Erfolg haben, kann man sich nicht ohne gute Begründung und Konsens über diese Entscheidung hinwegsetzen. Dies will aber die CDU trotz der berechtigten Kritik am Landtag nach der Rechtschreibreformänderung. Dies Verhalten wird voraussichtlich nur zu einer Änderung des Volksabstimmungsgesetzes führen, die auch notwendige Verbesserungen enthält, aber erheblich weniger ist, als die Bürgerinnen von uns verlangen können.

Das wichtigste Vorhaben ist gescheitert, aber wir halten das jetzige Gesetz für so gut, dass wir ihm heute zustimmen. Die Verbesserungen bei der Durchführung des neuen Volksabstimmungsgesetz sind gut und notwendig, denn gerade die Möglichkeiten der Unterschriftensammlung auch außerhalb der eigenen Kommune; auch außerhalb von amtlichen Räumen vorzunehmen, werden sicherlich helfen entstehende Begehren mach- und gangbarer zu sein für die Interessierten.

Problem ist jedoch, das es kein „Haltbarkeitsdatum“ für ein tatsächlich obsiegendes Begehren geben wird durch das mögliche Abstimmungsverhalten heute. Dies ist bedauerlich. Gerade in Zeiten in denen die repräsentative Demokratie mit den Mitteln der direkten Demokratie ergänzt wird, enttäuscht die CDU. Sie hält nur an einer eingeschränkten Demokratie fest. Wir denken, dass die repräsentative Demokratie notwendig ist, aber es steht gerade auch Schleswig- Holstein gut zu Gesicht, die direkten Wünsche bezüglich Lösungen von Problemen anzunehmen.

Hier liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der zwar eine von uns beantragte Änderung nicht enthält, aber er ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage, so dass wir trotz Bedenken unsere Zustimmung zu allen Punkten erteilen werden.

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