Speech · 23.01.2004 Änderung der Landesverfassung und des Volksabstimmungsgesetzes

Wenn man weiß, welche Vorgeschichte der vorliegende Gesetzentwurf hat, dann ist es enttäuschend, dass die CDU hier die Rolle des Bremsers übernimmt. Als der Landtag 1999 die neue deutsche Rechtschreibung in Schleswig-Holstein einführte und damit in seiner Not das Ergebnis eines Volksentscheids beiseite setzte, war die CDU kleinlaut. Sie hatte keine rühmliche Rolle in Verbindung mit dem Volksentscheid gespielt, heute ist dies offensichtlich alles wieder vergessen. War es damals opportun, Volkes Zorn gegen die neue Rechtschreibung zu schüren, so pfeift man heute wieder auf die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger.

Die Änderungen der Landesverfassung und des Volksabstimmungsgesetzes sollte vor allem eines bringen: Klarheit. Das Vertrauen in die direkte Demokratie wird durch die hier vorgelegte Änderung gestärkt werden. Es wird klar festgeschrieben, dass der Landtag zwei Jahre lang an einen Volksentscheid gebunden und nur in Ausnahmefällen dieser wieder geändert werden darf.

Der SSW wollte diesen Schutz auch auf einen Zeitraum vor der tatsächlichen Durchführung des Volksentscheides ausdehnen. Bei einem Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene hatte dieser Landtag bestimmt, dass die Politik kurz vor einer Abstimmung keinen Beschluss fassen darf, die dem Bürgerentscheid widerspricht. Eine ähnliche Regelung sollte nach unserer Ansicht auch bei Volksentscheiden gelten. Der SSW hatte deshalb eine entsprechende Änderung beantragt, diese wurde im Ausschuss abgelehnt.

Die CDU hatte im Ausschuss gegen die Änderung der Landesverfassung gestimmt. Ihr eigener Vorschlag beinhaltete Möglichkeiten, die im jetzigen Entwurf enthalten sind, so dass die jetzige Blockadehaltung nicht nachvollziehbar ist.

Beim Nachlesen über die damalige Debatte über die Rechtsschreibreform ist ein Konsens über die Notwendigkeit der Änderung dieses Gesetzes erkennbar und war auch folgerichtig, da alle Parteien wegen der „ Nachbehandlung“ der Volksabstimmung erhebliche Probleme hatten. Die Schlussfolgerungen, die aber heute für die einzelnen Fraktionen erkennbar ist, ist jedoch nicht nachvollziehbar.

Wenn gerade Bürgerinnen und Bürger dieses Landes bei einem bestimmten Punkt direkt eine Entscheidung herbeiführen wollen und sich dafür engagieren und Erfolg haben, kann man sich nicht ohne gute Begründung und Konsens über diese Entscheidung hinwegsetzen. Dies will aber die CDU trotz der berechtigten Kritik am Landtag nach der Rechtschreibreformänderung. Dies Verhalten wird voraussichtlich nur zu einer Änderung des Volksabstimmungsgesetzes führen, die auch notwendige Verbesserungen enthält, aber erheblich weniger ist, als die Bürgerinnen von uns verlangen können.

Das wichtigste Vorhaben ist gescheitert, aber wir halten das jetzige Gesetz für so gut, dass wir ihm heute zustimmen. Die Verbesserungen bei der Durchführung des neuen Volksabstimmungsgesetz sind gut und notwendig, denn gerade die Möglichkeiten der Unterschriftensammlung auch außerhalb der eigenen Kommune; auch außerhalb von amtlichen Räumen vorzunehmen, werden sicherlich helfen entstehende Begehren mach- und gangbarer zu sein für die Interessierten.

Problem ist jedoch, das es kein „Haltbarkeitsdatum“ für ein tatsächlich obsiegendes Begehren geben wird durch das mögliche Abstimmungsverhalten heute. Dies ist bedauerlich. Gerade in Zeiten in denen die repräsentative Demokratie mit den Mitteln der direkten Demokratie ergänzt wird, enttäuscht die CDU. Sie hält nur an einer eingeschränkten Demokratie fest. Wir denken, dass die repräsentative Demokratie notwendig ist, aber es steht gerade auch Schleswig- Holstein gut zu Gesicht, die direkten Wünsche bezüglich Lösungen von Problemen anzunehmen.

Hier liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der zwar eine von uns beantragte Änderung nicht enthält, aber er ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage, so dass wir trotz Bedenken unsere Zustimmung zu allen Punkten erteilen werden.

Weitere Artikel

Speech · 18.06.2026 Gehörlosen Menschen endlich Anerkennung geben!

„Als Minderheitenpartei wissen wir, was es bedeutet, wenn Menschen übersehen werden. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass nicht immer nur die Lautesten Gehör finden. Und vielleicht fällt uns deshalb besonders deutlich auf, wenn diejenigen vergessen werden, die keine große Lobby haben. Für mich ist das Gehörlosengeld deshalb weit mehr als eine finanzielle Leistung. Es ist ein Zeichen des Respekts.“

Weiterlesen

Speech · 17.06.2026 Modellprojekt „Grundschule bis zur Klasse sechs“ für die Westküste

„Aktuell kämpfen im mittleren Nordfriesland mindestens drei Gemeinden für den Erhalt ihrer Grundschule, da sie nicht genug Kinder beschulen. Hier könnte doch ein Modellprojekt „Grundschule bis zur Klasse sechs“ die Rettung sein. Das würde auch die Gemeinschaftsschule in Bredstedt und die Gymnasien in Niebüll und Husum entlasten.“

Weiterlesen

Speech · 17.06.2026 Die Fischerei gehört auf´s Meer und nicht ins Museum!

„Der SSW ist überzeugt: Wer die Fischerei erhalten will, darf sich nicht darauf beschränken, ihren Rückgang zu verwalten. Wer die Fischerei erhalten will, muss ihr eine Zukunft ermöglichen. Nicht als Museumsstück. Nicht als Nebenerwerb. Nicht ausschließlich als Dienstleister für Monitoring und Naturschutz. Sondern als lebendigen, modernen und wirtschaftlich tragfähigen Bestandteil unseres Landes.

Weiterlesen