Tale · 24.02.2011 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP sieht einige Änderungen im Bereich der intersektoralen Zusammenarbeit vor. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit soll ermächtigt werden, das Antragsverfahren zur Erbringung ambulanter Leistungen durch Verordnung zu regeln. Dieser Verordnungsweg soll dem Ministerium zukünftig auch bei „grundsätzlichen Fragen der intersektoralen Zusammenarbeit“ eröffnet werden.

Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ist ohne Zweifel ein wichtiges Zukunftsthema. Und ich denke, wir alle sehen in der Verbesserung der Zusammenarbeit dieser Sektoren eine dringliche Aufgabe. Die Grundlage dafür, dass die Krankenhäuser zunehmend für die spezialisierte ambulante Versorgung geöffnet werden - der Paragraph 116 b im SGB V - besteht ja bereits seit einigen Jahren. Diese Regelung ist zwar nach wie vor umstritten, doch die Erfahrungen hier in Schleswig-Holstein zeigen, dass man diese auch recht kooperativ umsetzen kann. Der gewählte Weg der konsensorientierten Moderation ist jedenfalls in den
Augen vieler anderer Länder vorbildlich. Nach dem Motto "Kooperation statt Konfrontation" wurde schon früh ein einvernehmliches Vorgehen zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung unter Beteiligung der niedergelassenen Vertragsärzte gewählt. Vor dem Hintergrund, dass natürlich auch hier im Land ein Konkurrenzverhältnis zwischen dem niedergelassenen und dem stationären Bereich herrscht, wenn es um die ambulante Versorgung geht, ist dies durchaus bemerkenswert.

Es steht außer Frage, dass wir bei der Aufgabe, die Kooperation im Bereich der ambulanten Behandlung zu verbessern, noch vor großen Herausforderungen stehen. Entsprechend liegen dem Sozialausschuss zu diesem Thema ja auch eine Reihe von Anträgen und Stellungnahmen der Betroffenen vor. Hier haben insbesondere die Akteure der Gesundheitsversorgung in ihren Stellungnahmen deutlich gemacht, dass das bisherige Versorgungssystem schon bald an seine Grenzen stößt. Es ist dringend geboten, diesen Bereich weiterzuentwickeln. Dabei ist es auch aus Sicht des SSW wichtig, dass die Bewertung der vertragsärztlichen Versorgungssituation in einem Miteinander auf echter Augenhöhe geschieht. Und es kann keinen Zweifel daran geben, dass dabei die Verbesserung der Versorgungsqualität das übergeordnete Ziel sein muss.

Fest steht, dass sich die Fraktionen hier im Haus bei vielen Fragen zu diesem Thema einig sind. Und wir alle sehen grundsätzlich die Notwendigkeit, gemeinsam mit den Akteuren der Gesundheitsversorgung eine Verbesserung der Kooperation im Bereich der ambulanten Versorgung zu erreichen. Vor diesem Hintergrund verwundert uns der vorliegende Gesetzentwurf offen gesagt sehr. Indem zukünftig das Verfahren bei Anträgen von Krankenhäusern auf dem Verordnungsweg - und damit über die Köpfe der Beteiligten hinweg - entschieden werden soll, bricht man mit dem bewährten Prinzip der Kooperation. Hier möchte ich jedenfalls ernsthaft bezweifeln, ob dies der richtige Weg ist. Und nicht zuletzt weil auch die nicht näher definierten „grundsätzlichen Fragen der intersektoralen Zusammenarbeit“ in alleiniger Zuständigkeit des Ministeriums liegen sollen, halten wir es für dringend notwendig, diesen Entwurf intensiv im Ausschuss zu beraten. Aus Sicht des SSW bleibt es unverändert wichtig, dass die Kooperation auch in Zukunft gemeinsam gestaltet wird – und nicht auf dem Verordnungsweg ohne Beteiligung der Betroffenen.

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