Tale · 25.08.2004 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (Professorenbesoldung)

Die vorliegende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes ergibt sich aus dem Professorenbesoldungsreformgesetz des Bundes vom 16. Februar 2002. Übergeordnet hat der Bundesgesetzgeber zwar die besoldungsrechtlichen Regelungen vorgegeben, aber die Ausgestaltung macht dennoch eine landesgesetzliche Umsetzung erforderlich.

Der SSW begrüßt die Intention des Gesetzes, in Zukunft bei der Professorenbesoldung den Leistungsgedanken verstärkt in den Vordergrund zu stellen. Es ist aus unserer Sicht richtig, dass - anstelle von nach dem Dienstalter aufsteigenden Grundgehältern - nunmehr feste Grundgehälter treten. Diese Grundgehälter sollen ergänzt werden durch individuelle Bezüge nach Leistung und Qualifikation der Professoren. Damit gehen wir endlich auch in der Bundesrepublik einen Weg, der in Skandinavien oder im angelsächsischen Raum bei den Hochschulen und in der öffentlichen Verwaltung schon länger gang und gäbe ist.

Wer moderne und leistungsfähige Hochschulen haben will, braucht auch eine Besoldung, die sich verstärkt an der Leistung der Professoren orientiert. Der Leistungsgedanke muss auch in den Hochschulen Einzug halten. Damit will ich nicht gesagt haben, dass die heutigen Professoren an unseren Universitäten und Hochschulen keine Leistung erbringen. Das ist natürlich schon der Fall. Aber wer gute und neue Kräfte an die Hochschulen unseres Landes binden will, der muss diese auch mit finanziellen Angeboten ködern können. Dies gilt natürlich insbesondere für den Bereich der Forschung, wo durch die jetzt geschaffene Möglichkeit der Teilhabe an eingeworbenen Mitteln privater Dritter eine Attraktivitätssteigerung bewirkt wird.

Angesichts der heutigen Finanzlage dürfen wir uns nicht darüber wundern, dass die Finanzministerkonferenz angemahnt hat, die Umsetzung dieses Gesetzes kostenneutral zu gestalten. Das wird natürlich im Einzellfall innerhalb einer Hochschule vielleicht nicht ohne Konflikte abgehen. Denn wenn einer mehr bekommt, dann kriegt ein anderer weniger. Allerdings sind die Grundbezüge, die jeder Professor immer noch erhält, auf einem sehr hohen Niveau.

Positiv am Gesetzentwurf ist auch, dass die notwendige Flexibilisierung der Professorenbesoldung zwar in den Kernpunkten landeseinheitlich verbindlich geregelt wird. Aber durch die Erarbeitung eigener Regelungen für ihren Bereich können die einzelnen Hochschulen den Besonderheiten ihrer jeweiligen Bildungseinrichtungen gerecht werden. Durch diese Gestaltungsspielräume wird die Eigenständigkeit der Hochschulen in Schleswig-Holstein weiter gestärkt. Denn so haben die Hochschulleitungen mit der flexiblen Professorenbesoldung die Möglichkeit, mehr eigene Prioritäten in ihrem Budget zu setzen. Der SSW wird den Gesetzentwurf in der Ausschussarbeit positiv begleiten.

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