Tale · 15.12.1999 Änderung des Schulgesetzes

Für den SSW ist es unakzeptabel, dass es nicht gelungen ist, die Schülerbeförderung für das dänische Schulwesen im Landesteil Schleswig finanziell und gesetzlich abzusichern. Obwohl sich der Landtag zweieinhalb Jahre mit den Vorschlägen des Minderheitenbeauftragten Kurt Schulz, mit einem CDU-Antrag und mit dem SSW-Gesetzentwurf zur Schülerbeförderung befasst hat, werden wir am Ende dieser Legislaturperiode immer noch ohne ein konkretes Ergebnis dastehen. Besonders enttäuschend ist es, dass weder bei der Landesregierung noch bei den Fraktionen des Landtages ein wirklicher Wille zu erkennen war, die Vorschläge aus der Kommissionsarbeit des Minderheitenbeauftragten umzusetzen.
Deshalb hatte der SSW im Mai dieses Jahres den Ihnen heute wieder vorliegenden Gesetzentwurf zur Lösung der Kostenfrage der Schülerbeförderung der dänischen Schulen vorgelegt. Dabei hatten wir die Gleichstellung im Sinne des Schulgesetzes in der Frage der Schülerbeförderungskosten für die dänische Minderheit gefordert. Zur Zeit zahlt das Land nur 7% der Kosten für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der dänischen Minderheit. Der dänische Schulverein trägt fast drei Viertel aller Kosten, während die Kreise überwiegend den restlichen Anteil erbringen. Dazu kommt, dass die Zuschüsse der Kreise als freiwillige Leistungen gelten. Es besteht also weiterhin eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Zuschüsse an die dänischen Schulen, die durch die angespannte finanzielle Lage der Kreishaushalte in Gefahr kommen können.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kreise dazu verpflichtet werden, zwei Drittel und das Land ein Drittel der nach dem Schulgesetz anerkannten Kosten für die Schülerbeförderung an die dänischen Ersatzschulen zu zahlen. Wir haben diese Konstruktion gewählt, um die Gleichstellung im Sinne des Schulgesetzes sicherzustellen. Denn in §80 Absatz 3 des Schulgesetzes werden die Kreise bei der jetzt geltenden Regelung dazu verpflichtet, zwei Drittel der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung für die öffentlichen Schulen zu zahlen. Durch §80, Absatz 2 können die Kreise allerdings durch Satzung bestimmen, welche Kosten für die Schülerbeförderung als notwendig anerkannt werden. Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, dass genau diese Bestimmungen in Zukunft auch für die Ersatzschulen der dänischen Minderheit Anwendung finden sollen.
Dabei ist der SSW selbstverständlich weiterhin offen für ein allgemeines Schülerbeförderungsgesetz, das auch die deutschen Schulen in freier Trägerschaft umfaßt. Allerdings können wir uns nicht der juristischen Beurteilung des Bildungsministeriums anschließen, dass eine weitergehende Priviligierung der dänischen Minderheit in dieser Frage verfassungsrechtlich nicht möglich sei. Bei der Frage, ob die Differenzierung zwischen Schulen der dänischen Minderheit und anderen Ersatzschulen hinsichtlich der Schülerbeförderungskosten mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren ist, muß beachtet werden, daß die Schulen der dänischen Minderheit sinngemäß als eine Art öffentliche Schulen für die Mitglieder der Minderheit anzusehen sind, für die keine Alternative besteht
Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass die Vertreter der Regierungsfraktionen in den Ausschüssen die Auffassung vertreten haben, dass der Gesetzentwurf des SSW zur Schülerbeförderung zur Zeit nicht finanzierbar ist - unter würden die Kreise die finanzielle Mehrbelastung beim Land wieder einfordern können, da bei diesem Gesetz das Konnexitätsprinzip greift. Aber auch hier hat der SSW Lösungsmöglichkeiten zur Finanzierung angewiesen: Zum einen könnte man eine Regelung über den kommunalen Finanzausgleich finden; dabei sollte der sogenannte Grenzlandansatz mitberücksichtigt werden. Zum anderen könnte §77a, Absatz 2 geändert werden, so dass die Erstattungsbeiträge der Kommunen im Landesteil Schleswig für den Bereich der jeweiligen dänischen Minderheit von 25 v. H. des jeweiligen Schulkostenansatzes erhöht werden. Es ist nicht einzusehen, dass die Kommunen faktisch überhaupt keinen Beitrag zur Finanzierung der Schülerbeförderung beitragen und dennoch nur 25% des Schulkostenansatzes für die Schülerinnen und Schülerinnen der dänischen Minderheit tragen müssen.
Die Frage der Gleichstellung im Sinne des Schulgesetzes für das dänische Schulwesen wird also weiterhin eine der Kernforderungen des SSW sein. Unterschätzen Sie unsere Sturheit nicht. Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Wahltag: Der SSW wird diesen Entwurf nach der Wahl wieder aus der Schublade hervorholen, und als Joker werden wir dann alle Trümpfe stechen können.

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