Tale · 27.04.2016 Am Ende wäre die Bedarfsanalyse eine wirklich teure Tasse Tee für vergleichsweise wenig Erkenntnisse

Lars Harms zu TOP 30 - Personalbedarfsanalyse im Strafvollzug

Drs. 

„!!“

Zu einer gut funktionierenden Justizvollzugsanstalt gehören vor allem gut aufgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies wurde in den vielen vorhergegangenen Plenardebatten immer wieder deutlich. Es wurde intensiv über die Gesundheitsvorsorge, die Weiterbildung und das Konfliktmanagement beraten. Mehrheitlich werden diese Aspekte regelmäßig überprüft und nachgebessert. Fortbildungsprogramme sind im vollen Gange und Maßnahmen zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheitsvorsorge hat man von Seiten des Ministeriums genau im Blick. Es muss an dieser Stelle nicht weiter erläutert werden, dass Personalrat und Hausspitze eine enge Zusammenarbeit pflegen. Nun soll es auch nicht um Inhalte oder Teilaspekte der Situation der Mitarbeiter gehen, sondern im vorliegenden Antrag wird allein auf die Personalstärke und ihre Analyse gepocht. Grundsätzlich ist dies sicherlich nicht verkehrt. Jedoch kommt mir die Forderung nach einer externen Prüfung doch sehr fragwürdig vor. Denn wer könnte eine solche Prüfung besser durchführen als die zuständige Behörde? Die entsprechenden Kompetenzen liegen eindeutig im Ministerium, zumal solche Vorgänge schon längst zu den regelmäßigen Abläufen im Ministerium gehören. 

So wurde etwa im Bereich der für das Asylrecht zuständigen Abteilung nachgebessert. In den letzten Haushaltsberatungen ist dies so vereinbart worden. Zudem wurde kürzlich vereinbart, die Justiz insgesamt personell zu stärken und dementsprechend mehr Personal einzustellen. Darüber hinaus wurden in den vergangenen vier Jahren an verschiedenen Justizvollzugsanstalten im Land gebaut und renoviert, so dass die Arbeitsbedingungen durch räumliche Erneuerungen insgesamt modernisiert und somit auch verbessert wurden. Dies gilt etwa für die Gebäude in Flensburg, Lübeck, Kiel sowie für die Jugendanstalt in Schleswig. Weitere Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten sind in Planung. 

Feststellen lässt sich jedenfalls, dass in regelmäßigen Abständen geprüft und gegebenenfalls auch nachjustiert wird. Zu klären bleibt die Frage nach der Art der Analyse. Warum soll im Justizbereich durch eine externe Kommission geprüft werden, wenn dies in anderen Bereichen intern gemacht wird? Müssten nicht dann auch in Zukunft externe Analysen für alle Verwaltungsbereiche veranlasst werden? Ist eine Erstellung von Gutachten nötig? Welche Folgeaufträge sind zu erwarten? All dies gilt es in diesem Zusammenhang zu klären. Und am Ende wäre dieses eine wirklich teure Tasse Tee für vergleichsweise wenig Erkenntnisse!

Unabhängig ob nun eine externe oder eine interne Analyse der richtige Weg ist, geht es in diesem Fall doch vor allem um die jetzt tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten. Im speziellen geht es natürlich um die Arbeitsbelastung von Beamten und Angestellten. Und hier wird mit dem Gesundheitsmanagement schon viel getan. Unsere Ministerin hat hier richtig Schub in die Entwicklung gebracht und erstmals kann man davon sprechen, dass sich hier etwas bewegt. Wenn sich die allgemeine Gesundheitssituation bei den beschäftigten verbessert, steigt nicht nur die Motivation, sondern auch die verfügbare Arbeitskraft. Das ist ein innovativer Weg, um hier auch über kürzere Zeiträume zu eine Entspannung der Situation zu kommen. Zudem lässt sich generell ein Rückgang bei der Anzahl von Gefangenen verzeichnen. All dies gilt es zu erkennen und zu beurteilen, welches im Übrigen zum Kerngeschäft eines jeden Ministeriums gehört. Wir als SSW sehen jedenfalls keinen Bedarf, diese Aufgabe künftig an Externe zu übertragen.

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