Tale · 28.01.2011 Atommülltransporte durch schleswig-holsteinisches Gebiet

Das Atomgesetz ist in Beton gegossen und schützt eher die Betreiber als die Bevölkerung. Solange schwarz/gelb schützend die Hand über das Atomgesetz hält, wird es keine Änderung des Gesetzes dahingehend geben, dass die Ländern in irgendeiner Form Einfluss nehmen können. Aktuelles Beispiel, die Laufzeitverlängerung, wo das Gesetz so gestrickt wurde, dass der Bundesrat umgangen werden konnte. Aber das soll uns nicht daran hindern, uns weiter für eine Stärkung der Länderrechte im Atomgesetz einzusetzen.
Wenn es nun wie im vorliegenden Antrag darum gehen soll, dass die Länder Einfluss auf die Genehmigung von Castor-Transporten erhalten sollen, können wir diese Forderung prinzipiell unterstützen.

Es ist ersichtlich, dass die Endlagerung von atomaren Hinterlassenschaften eine der größten und schwierigsten Aufgaben im Bereich der Abfallentsorgung ist. Es müssen lebensgefährliche Stoffe entsorgt werden, die über eine Million Jahre isoliert eingelagert werden müssen. Das ist ein unglaublicher Zeitraum, der für einen normalen Menschen in keinster Weise überschaubar ist. Politisch lässt sich daher feststellen, dass der Einstieg in die Kernenergie eine der größten politischen Fehlentscheidungen in der Geschichte der Bundesrepublik war. Und diese Fehlentscheidung müssen tausende und zehntausende von Generationen ausbaden. So sehr wie wir dies bedauern, fest steht, dass wir das Problem mit dem Atommüll haben und wegen der Laufzeitverlängerung wird die Menge an verstrahltem Müll weiter zunehmen.
Eine Lösung des Problems, wo wir mit dem Atommüll abbleiben sollen, ist derzeit nicht absehbar. Richtig ist, dass wir dafür ein sicheres Endlager benötigen. Eine Entsorgung des Mülls im Ausland darf es nicht geben. Richtig ist aber auch, eine wie auch immer geartete Entscheidung für ein Endlager, wird die Menschen in der jeweiligen Region besonders hart treffen. Allerdings gibt es auch keine Alternative zu einem Endlager. Hier müssen wir leider für politische Fehler vergangener Regierungen einstehen.

Für Schleswig-Holstein und seine Meiler gilt, dass sie derzeit als Zwischenlager für ihren Atommüll dienen. Hierfür wurde ihnen 2003 eine befristete Genehmigung auf 40 Jahre erteilt - in der Hoffnung, bis dahin die Frage geklärt zu haben, wo das nationale Endlager für Atommüll sein soll.

Damit wird auch Brunsbüttel als Zwischenlager genutzt. Wir wissen, dass gerade der Meiler in Brunsbüttel nicht die modernen technischen Standards oder Sicherheitsstandards erfüllt. Damit hätte ein terroristischer Anschlag oder ein Sabotageakt gegen den Meiler verheerende Folgen. Dies gilt auch für das Zwischenlager in Brunsbüttel. Daher halten wir es für unzumutbar, dass Brunsbüttel überhaupt als Zwischenlager genutzt werden darf.
Aus diesem Grund erachten wir es als dringend notwendig, dass die Castoren aus dem AKW Brunsbüttel entfernt werden. Und eben aus diesem Grund können wir dem Antrag der Linken nicht zustimmen. Es muss weiterhin möglich sein, Atomtransporte auf Schleswig-Holsteinischem Gebiet durchzuführen. Nicht, weil wir die Atomenergie befürworten, sondern weil die Anlagen - leider- auf einer gültigen rechtlichen Grundlage betrieben werden. Das heißt, nach geltendem Recht dürfen die Anlagen betrieben werden und daher muss der Atomabfall dann auch abtransportiert werden. Unser Ziel ist der Ausstieg aus der Atomenergie, aber nicht der Ausstieg aus dem Rechtsstaat.

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