Tale · 27.01.2012 Aufmarsch der FaschistInnen in Lübeck verbieten

Schade, dass sich die Fraktion die Linke nach der letzten Innen- und Rechtsausschuss-Sitzung nicht dazu durchringen konnte, den vorliegenden Antrag auf die Februar-Tagung des Landtages zu verlegen. - Nun stehen Sie vielleicht als die besseren Antifaschisten da, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, der Sache helfen Sie damit nicht!
Den gleichen Vorwurf könnte man dem Innenminister machen, der Anfang des Jahres überraschender Weise in den Lübecker Nachrichten verlautbaren ließ, er fordere Lübecks Bürgermeister Bernd Saxe auf, die für Ende März von Nazis geplante Demonstration zu verbieten. Diese Aufforderung entspricht der Position, die in Lübeck nicht nur von der Kirche, sondern auch vom DGB und von der Mehrheit der Bürgerschaft - bestehend aus SPD, Grünen und Linken – vertreten wird. Der Bürgermeister indes hat immer wieder darauf hingewiesen, dass er keine Möglichkeit sieht, die Demonstration mit rechtsstaatlichen Mitteln zu verbieten. Die Reaktion des Innenministers hört sich in den Lübecker Nachrichten folgendermaßen an: „ Aus Angst vor einem juristischen Scheitern den Versuch eines Verbots gar nicht erst zu unternehmen, wäre jedoch fatal für die Glaubwürdigkeit des Kampfes aller Demokraten gegen ihre Feinde.“

Den Innen- und Rechtsausschusses versuchte der Innenminister nunmehr davon zu überzeugen, dass es Gründe gibt, die zu einem Verbot der Demonstration führen könnte. Zuständig sei aber die Stadt Lübeck als Versammlungsbehörde; er selbst werde als Innenminister von seiner Weisungsbefugnis nicht Gebrauch machen.
Für den SSW stelle ich vor diesem Hintergrund fest, dass es dem Innenminister anscheinend wichtiger war, als handlungsstarken Minister in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden – ein Image, das er ja auch schon in anderen Zusammenhängen gepflegt hat – als dass er die Stadt Lübeck direkt und vertraulich darüber unterrichtet, wie ein Demonstrationsverbot zu bewerkstelligen sei. Daher die Forderung unseres Antrages, dass dies unverzüglich geschehen muss. Denn Fakt ist doch, dass bisher nichts dergleichen geschehen ist. Daran ändert auch die Aussage des Ministers nichts: Man habe eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die am Montag letzter Woche das erste Mal getagt habe

Versammlungs- und Meinungsfreiheit gelten als unentbehrliche und grundlegende Funktionselemente eines demokratischen Gemeinwesens, befand 1985 das Bundesverfassungsgericht in seinem so genannten Brokdorf-Urteil. Daher sage ich: Geben wir die Grundrechte preis, haben uns die Nazis genau da, wo sie uns haben wollen. Auf der anderen Seite ist völlig klar, dass rassistische und menschenverachtende Parolen nicht in unsere Gesellschaft gehören: wir müssen sie argumentativ bekämpfen und strafrechtlich verfolgen.
Der SSW hat immer wieder davor gewarnt, Lunte an das braune Fass legen; also selbst dafür zu sorgen, dass das braune Gesocks Punkte machen kann. Das gescheiterte Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat der NPD viel falsche Bewunderung eingetragen. Es war falsch von der Bundesregierung, im Wissen um die zahlreichen V-Leute in der Nazi-Szene, die teilweise sogar in Vorständen agieren, überhaupt ein Verbotsverfahren einzuleiten.
Genauso falsch wäre es, einen Verbotsantrag gegen den Aufmarsch in Lübeck zu beantragen, ohne über neue Erkenntnisse bezüglich der Gefährdung zu verfügen. Ein abschlägiges Urteil wird die Nazis triumphieren lassen; Respekt vor dem Rechtsstaat haben sie damit noch lange nicht.
Der Ruf nach einem Verbot sollte die Auseinandersetzung mit dem rechten Gedankengut nicht ersetzen! Das wäre zu einfach. Daher sage ich auch: Statt Jahr für Jahr im Landtag die gleiche Resolution gegen den rechten Aufmarsch in Lübeck zu verabschieden, sollten wir das zivilgesellschaftliche Engagement verstärkt unterstützen, wenn es darum geht, Konzepte gegen Rechts zu entwickeln. Der SSW ist nach wie vor davon überzeugt, dass die aktive Auseinandersetzung nachhaltiger ist als Kundgebungen oder reflexartige Forderungen nach Verboten.

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