Speech · 30.01.2026 Beim Planungsrecht lohnt der Blick nach Norden
„Auch wir möchten, eine Verfahrensbeschleunigung für Infrastrukturvorhaben. Aus diesem Grund haben wir als SSW immer wieder für eine Legalplanung nach dänischem Vorbild geworben.“
Sybilla Nitsch zu TOP 26 - Schleswig-Holstein sagt Ja zur Planungsbeschleunigung (Drs. 20/4005)
Seit Jahren ärgern wir uns in Schleswig-Holstein darüber, dass geplante Verkehrsprojekte immer wieder ins Stocken geraten, weil sie in langwierigen Prozessen beklagt werden und sich die Umsetzungen dadurch bis zum Sankt Nimmerleinstag verzögern. Das ist für alle unzufriedenstellend und vor allem ist es auch nicht mehr darstellbar. Auch wir möchten, eine Verfahrensbeschleunigung für Infrastrukturvorhaben. Aus diesem Grund haben wir als SSW immer wieder für eine Legalplanung nach dänischem Vorbild geworben. Für Bundesverkehrsprojekte ebenso wie für Verkehrsprojekte auf Landesebene. Für uns gilt dabei ganz klar, dass derartige Projekte im Vorfeld eine umfangreiche Bürger- und Verbändebeteiligung erfahren. Im nächsten Schritt werden die Einwände aufgegriffen und es findet eine Abwägung und Berücksichtigung statt. Dabei erfolgt der Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen im nahen räumlichen Umfeld der jeweiligen Maßnahmen, zum Teil in klar definierten weiter entfernten Gebieten und nur im Ausnahmefall soll ein finanzieller Ausgleich möglich sein.
Beschlossene Planungen auf Gesetzesgrundlage wie in Dänemark, schaffen damit Planungssicherheit und minimieren Konflikte, ohne dass Beteiligungsverfahren ausgehebelt werden. Aber wie wir wissen, konnten wir mit unserem Ansatz für eine derartige Planungsbeschleunigung nicht punkten. Das ist bedauerlich. Denn damit sind wir weiterhin zum Stillstand verdammt.
Aber nun soll ja alles besser werden. Das angestrebte Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist das Zauberverfahren, um den Bau von Schienen, Straßen und Brücken voranzubringen. Schneller, pragmatischer und unbürokratischer will die Bunderegierung neue Verkehrsprojekte umsetzen. Soweit so gut. Lediglich bleibt es bei der Frage, wie dies dann geschehen soll?
Der Bau neuer Autobahnen, Schienenwege, der Ersatz maroder Brücken, der Neu- und Ausbau von LKW-Parkplätzen oder die Sanierung von Wasserstraßen sollen künftig prioritär und im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Solche Projekte werden demnach im Genehmigungsverfahren bevorzugt.
Einer Presseerklärung der Bundesregierung zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist unter anderem zu entnehmen, dass neue dringend benötigte Neubauvorhaben nicht mehr blockiert werden dürfen. Das finde ich schon ein starkes Stück. Wonach wird dann künftig entschieden welche Projekte dringend benötigt werden? Und heißt das im Umkehrschluss, dass Projekte, die blockiert werden dürfen, nicht benötigt werden und quasi für den Rundordner geplant wurden? Das kann so nicht gemeint sein und ob das so durchsteht, wage ich zu bezweifeln.
Ein großer Streitpunkt sind die Umweltstandards, die im Gesetz formuliert werden oder ganz wegfallen sollen.
Bei einer Idee zeigen wir uns offen: es sollen sogenannte Bagatellschwellen bei der UVP eingeführt werden können. Ich denk auch besonders an die Vereinfachung der Verfahren bis hin zur Auslassung der UVP bei bereits bestehenden Infrastrukturen, die erweitert werden, gerade an Häfen und in Bahnhofsumfeldern. Grundsätzlich müssen Neu- und Erweiterungsbauten unterschieden werden.
Sehr kritisch sehe ich, dass bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft, Ausgleich, Ersatz und Ausgleichszahlungen gleichrangig als Kompensation herangezogen werden dürfen. Das hebelt die bisherigen Eingriffsregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes aus und stellt einen massiven Eingriff in Umweltstandards dar.
Die Kritik der Umweltverbände an diesem Vorgehen blieb natürlich nicht aus. Schließlich ist dies ein Paradigmenwechsel mit Ankündigung. Deutlicher wurden die Verbände in Bezug auf die geplante Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten. Als „Schwächung der Verbandsrechte“ oder auch „unterschwellige Demontage der Demokratie“ wurde das geplante Vorgehen kritisiert. Und ich sage ganz deutlich für den SSW; damit zerschlägt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz viele Errungenschaften der demokratischen Teilhabe. Das Verbandsklagerecht darf nicht einfach untergeteert werden. Raumplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung dürfen nicht unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus geopfert werden. Wir müssen bei Planungen schneller werden, aber nicht um jeden Preis.
Abschließend sei gesagt, den größten Hebel sehe ich bei den Anpassungen in der Verwaltung und einer konsequenten Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen.
Prozesse müssen harmonisiert werden und Vorgänge sollen nicht mehrmals in verschiedenen Behörden vorgenommen werden.
Hier kann man echtes Tempo machen.