Tale · 16.09.2011 Bericht zur landesweiten Inklusion in der Schule

Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bildungsministerium möchte ich mich für den Bericht zur Umsetzung von Inklusion in der Schule ganz herzlich bedanken. Das Thema Inklusion ist eines der wenigen Themen, bei dem der SSW mit der Bildungspolitik dieser Landesregierung auf einer Wellenlänge ist. Was aber wohl vor allem daran liegt, dass das Bildungsministerium noch unter der Leitung von Ute Erdsiek-Rave in Sachen Inklusion eine hervorragende und zukunftsweisende Arbeit geleistet hat und die jetzige Landesregierung davon profitiert.
Schleswig-Holstein hat bei der inklusiven Beschulung eine Spitzenposition inne. 53,8% der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen an Unterricht in allgemeinbildenden Schulen teil. Dies ist im Vergleich zum Bundesdurchschnitt mit 20% wirklich bemerkenswert. Der Prototyp der Schule ohne Schülerinnen und Schüler wurde bereits 1983 in Schleswig gegründet - seitdem gibt es immer mehr Förderzentren, die nach diesem Vorbild funktionieren: Also der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen, die dort von qualifizierten Lehrkräften individuell unterstützt werden.
In dem vorliegenden Bericht werden die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche inklusive Beschulung genannt. Neben qualifizierten Lehrkräften geht es nämlich vor allem auch um die Lehrpläne der Förderzentren, die den allgemein bildenden Schulen angeglichen wurden, die Möglichkeiten des Nachteilausgleichs oder die Förderung von baulichen Maßnahmen, um barrierefreie Schulen vorzuhalten. Die Grundsteine für eine inklusive Beschulung wurden in Schleswig-Holstein allerdings sehr viel früher gelegt. 1991 im Kindertagestättengesetz und 1990 im Schulgesetz. Mit der letzten Änderung des § 4 im Schulgesetz ist die inklusive Beschulung jetzt auch als Bildungs- und Erziehungsziel in das Schulgesetz aufgenommen. An diesen gesetzlichen Grundsteinen - zu denen auch die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung gehört - wird deutlich, dass wir eine politische Grundlage brauchen, um das Ziel einer inklusiven Gesellschaft, in der niemand ausgegrenzt wird, zu erreichen.
Es geht hier um eine Gesellschaft, in der Inklusion selbstverständlich ist. Inklusion muss eine breite öffentliche Akzeptanz haben und die Menschen müssen davon überzeugt sein, dass die Teilhabe aller Menschen zu unserem demokratischen Rechtsstaat gehört. Die Landesregierung ist davon auf jeden Fall überzeugt. So schreibt sie (ich zitiere): „Es hat sich auch gezeigt, dass eine inklusive Beschulung nicht nur einen Vorteil darstellt für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sondern dass die anderen Kinder und Jugendlichen davon genauso profitieren.“ Und etwas später wird festgestellt: „Auch hier zeigt sich, dass eine Schule durch die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler bereichert wird und dass sich die Schulkultur auf Grund des inklusiven Konzepts positiv verändert.“ Wir vom SSW begrüßen natürlich ausdrücklich, dass die Landesregierung die Vielfalt von Schülerinnen und Schülern an einer Schule als Bereicherung ansieht. Allerdings überrascht es doch auch, dass diese Ansicht nicht die Schulpolitik der Landesregierung als Ganzes prägt und noch viel zu häufig die Meinung vertreten wird, dass Schulen selektieren sollen und eben nicht für alle da sind.

Die Landesregierung stellt in ihrem Bericht fest, dass inklusive Beschulung aus ihrer Sicht kostenneutral umzusetzen ist. Mit anderen Worten: es werden keine neuen Lehrkräfte für die inklusiv zu beschulenden Kinder eingesetzt. Neben einem Runden Tisch für Menschen mit Behinderungen und Verbände sowie dem Projekt „Index für Inklusion“ stellt sich hier aber die Frage, ob eine Realisierung von Inklusion - die nicht mehr kostet - zukünftig ausreicht. Zwar begrüßen wir, dass die Landesregierung in diesem Bereich nicht sparen will. Es gibt aber zahlreiche Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Inklusion, die durchaus auch einen finanziellen Einsatz verlangen. Die Frage ist also, auf welchem Niveau wir inklusive Beschulung und Inklusion insgesamt realisieren wollen. Es geht nämlich nicht darum, die Schülerinnen und Schüler den Schulen anzupassen, sondern die Rahmenbedingungen der Schulen an die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Dazu gehören die individuelle Betreuung genauso wie die passenden äußeren Rahmenbedingungen und diese brauchen auch die entsprechende finanzielle Unterstützung.

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