Tale · 26.11.2021 Das Geld der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig, sozialverträglich und wirtschaftlich anlegen

„Insgesamt freuen wir uns, dass der Gesetzentwurf nach intensiven Diskussionen und Revisionen – inklusive Anregungen des SSW – nun noch einmal deutlich pragmatischer und wirtschaftlicher geworden ist.“

Lars Harms zuz TOP 2 - Gesetz zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (Drs. 19/2473; 19/3285)

In der ersten Diskussionsrunde rund um den Gesetzentwurf und dem dazugehörigen Antrag hatten wir festgehalten, dass ja kaum jemand etwas dagegen haben kann, wenn die Gelder der öffentlichen Hand auch anhand sozialer, nachhaltiger und ethischer Kriterien angelegt werden, ohne dass die Kriterien der Sicherheit, Rendite und Liquidität vernachlässigt werden. Den Gesetzentwurf und seine Absichten hatten wir daher für grundsätzlich begrüßenswert erklärt, allerdings auch auf gewisse Ungereimtheiten und Verbesserungsmöglichkeiten hingewiesen, die es noch in Ruhe miteinander im Ausschuss zu diskutieren gelte. 

Diese Diskussionen haben über die letzten Monate – trotz der allgemeinen Priorität des Corona-Managements in sämtlichen Ausschüssen – stattgefunden und einen umfangreichen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf hervorgebracht. Wir vom SSW freuen uns und heben auch gern lobend hervor, dass auch Anregungen von uns darin Eingang gefunden haben. So haben wir beispielsweise darauf hingewiesen, dass die Beachtung bestehender wirtschaftlicher Grundsätze als zentrale Formulierung in die Anlagegrundsätze mitaufgenommen gehört. Die Finanzanlagen des Landes an ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien auszurichten ist eine hehre Zielformulierung, aber selbstredend müssen sich diese auch weiterhin wirtschaftlich rechnen. Mit der angepassten Formulierung ist dies nun sichergestellt.

Des Weiteren gab es ja auch umfangreiche Diskussionen und mehrere Korrekturschleifen rund um die Liste an Staaten, Regionen und Unternehmen, deren Papiere als potenzielle Investitionsanlagen in Frage kommen. Ich denke, wir haben jetzt eine gute und näher an den politischen Realitäten angepasste Liste hinbekommen. So können wir nun beispielsweise weiterhin Papiere von und aus Finnland erwerben, ein zweifelsfrei demokratischer Staat innerhalb unserer europäischen Staatenfamilie, der zuvor herausgefallen wäre. Der Grund: Finnland hat das Übereinkommen über Streumunition vom Mai 2008 aus geostrategisch-politischen Gründen – namentlich der Nähe zu sowie der Nichtunterzeichnung des besagten Übereinkommens seitens Russlands – nicht unterzeichnet, tritt jedoch nicht selbst als Produzent oder Nutzer von Streumunition in Erscheinung. Durch die Anpassung der Liste an Übereinkommen, die ratifiziert sein müssen, bleibt uns daher nun auch Finnland in diesem Staatspapier-Pool erhalten. Ein weiteres Beispiel: Die Neufassung der Investitionsbedingungen rund um das Stichwort „Todesstrafe“. Unter der sehr strengen Auslegung wären uns die gesamten USA als Anlagemöglichkeit versperrt gewesen. Durch die Neuformulierung sind nun lediglich einzelne US-Bundesstaaten von der Liste ausgeschlossen – so können wir keine Papiere von Texas erwerben, dafür jedoch beispielsweise von Kalifornien, wo die Todesstrafe nicht mehr gilt und wo praktischerweise mit dem Silicon Valley sowie mit San Francisco, der Partnerstadt von Kiel, zwei wirklich gute Gründe für zukunftsfähige Anlagen liegen.

Insgesamt freuen wir uns, dass der Gesetzentwurf nach diesen intensiven Diskussionen und Revisionen nun deutlich pragmatischer und wirtschaftlicher geworden ist. Gleichzeitig rücken die wahrlich wichtigen und richtigen Kriterien der Ökologie, Sozialverträglichkeit und Ethik nun endlich auch prominent in den Fokus. Für die Finanzanlageportfolios unseres Landes ist dies ein nachhaltiger Schritt nach vorne. Und wir werden die Performance selbstredend auch kontrollieren, indem in der nun vorgelegten Endfassung des Gesetzentwurfes auch eine Berichtspflicht und Evaluation festgeschrieben wurde. In regelmäßigen Abständen wird die Landesregierung dem Finanzausschuss über die Umsetzung – und damit sowohl über Erfolge als auch Nachbesserungspotenziale – der Finanzanlagestrategie, der Sondervermögen und der Portfolioentwicklungen Rechenschaft ablegen. Auf diese Weise werden wir sicherstellen können, dass die Gelder des Landes, und damit die Gelder der Bürgerinnen und Bürger, nachhaltig und sozialverträglich und wirtschaftlich angelegt werden. Insgesamt kann der SSW dem redigierten Gesetzentwurf daher nun zustimmen.

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