Pressemeddelelse · Kiel · 08.03.2022 Weltfrauentag: für faire Bezahlung, besseren Gewaltschutz und mehr Gleichberechtigung

Die SSW-Ratsfraktion Kiel unterstützt die Warnstreiks in den Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes zum Weltfrauentag. Sie sind ein Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung, der auch im Jahr 2022 immer noch weit ist. Dazu erklären Ratsfrau Dr. Susanna Swoboda und Ratsherr Marcel Schmidt, Fraktionsvorstand und gleichstellungspolitische Sprecher*in der SSW-Ratsfraktion Kiel:

„Die SSW-Ratsfraktion unterstützt die aktuellen Forderungen nach fairer Bezahlung in den Sozial- und Erziehungsberufen. Gerade zum Weltfrauentag müssen diese Stimmen gehört werden, denn Care-Berufe werden noch immer zum großen Teil von Frauen ausgeübt, die bereits in den Familien einen Großteil dieser Aufgaben übernehmen (müssen). Dadurch kommt es zu Doppelbelastungen und Härten, die längst noch nicht vollständig abgebaut sind. Die Corona-Pandemie hat dieses Problem nochmal unters Brennglas gelegt und weiter verschärft: Mütter im Homeoffice und mit Kindern, die nicht in die Betreuung können, sind in dieser Krise mehrfach belastet.

Grund dafür sind althergebrachte Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft. Diese über Jahrhunderte gewachsenen und tradierten Strukturen sorgen bis heute dafür, dass es keine volle gesellschaftliche und wirtschaftliche Gleichberechtigung für die Hälfte unserer Gesellschaft gibt. Diese Fehlentwicklungen unserer Gesellschaftsstruktur erschöpfen sich leider jedoch nicht nur in wirtschaftlicher Benachteiligung, sondern münden viel zu häufig auch in Gewalt. Um diesen Missstand aufzubrechen und zu reparieren, unterzeichneten 2011 dreizehn Mitgliedstaaten des Europarats die Istanbul-Konvention ‚zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt‘, die durch die deutsche Ratifizierung in den Rang des Bundesrechts gehoben wurde.

Um dieser Konvention zur Herstellung von Gleichberechtigung auch in Kiel mehr Gewicht zu verleihen, haben wir für die kommende Ratsversammlung zwei Anträge gestellt: Mit ‚Koordinierung der Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention‘ (Drs. 0221/2022) wollen wir die Einrichtung einer Stelle in der Stadtverwaltung prüfen lassen, die nicht nur Maßnahmen koordiniert und bündelt, sondern auch innerhalb der Verwaltung dafür sensibilisiert, strukturelle Gewalt zu erkennen und zu vermeiden. Unser zweiter Antrag ‚Struktureller Gewaltschutz muss Förderbedingung werden‘ (Drs. 0219/2022) bringt diesen Ansatz auch in die Institutionen, die von der Stadt gefördert werden wollen: Wir möchten die Förderrichtlinie um einen Passus erweitern, der es Fördermittelempfänger*innen vorschreibt, ein Gewaltschutzkonzept vorzulegen. Damit versetzen wir mehr Kieler*innen in die Lage, strukturelle oder sogar sexuelle Gewalt frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Dass Gleichberechtigung in Kiel herrschen soll, ist längst beschlossene Sache. Um auf diesem Weg aber auch weiter zu kommen, müssen wir immer wieder neue Schritte machen.“

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