Press release · Kiel · 23.01.2025 Keine Verpackungssteuer mitten in der Gastro-Krise

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von kommunalen Verpackungssteuern und die Reaktion der Kieler Verwaltungsspitze erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

„Braucht Kiel mehr Gespür für die Gastronomie-Krise? Diese Frage stellten wir vorgestern in einer Pressemitteilung zum Restaurantsterben in Kiel. Die Antwort können wir jetzt selbst geben. Sie lautet ‚Ja‘. Denn in der Zwischenzeit hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Kommunen Abgaben auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck erheben dürfen. Dass die Kieler Verwaltungsspitze diese Nachricht sehr wohlwollend aufgenommen hat – ohne ein Wort über die schwierige Situation vieler Kieler Gastro-Betriebe zu verlieren – kann in der Gastroszene nachhaltig für Verstimmung sorgen.

Jetzt mit einer neuen Abgabe weitere finanzielle und organisatorische Herausforderungen für die Restaurants, Cafés und Imbisse zu schaffen, halten wir mindestens für kurzsichtig. Neben der Belastung der Gastronomie kann eine Verpackungsabgabe dafür sorgen, dass viele Angebote für Menschen mit geringen Einkommen noch unerschwinglicher werden. Hier drohen Teile der Gesellschaft von der Teilhabe am städtischen Leben – wozu wir auch den Besuch in der Gastronomie zählen – ausgeschlossen zu werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass das Leben in Kiel für alle bezahlbar werden muss. Deshalb kann ein Instrument wie die Verpackungssteuer nur innerhalb eng gesteckter Leitplanken funktionieren. Diesen Gesichtspunkt sollte die Verwaltung bei ihren Gesprächen mit Kieler Gastronom*innen berücksichtigen. Darüber hinaus sollte die Stadt mit den Einnahmen aus einer Verpackungssteuer auch soziale Entlastungsmaßnahmen für die Kieler*innen mit geringen Einkommen finanzieren. Unser Fazit: Wenn die Einführung einer solchen Abgabe dazu führen kann, dass weitere Teile der Kieler Gastro-Szene in ihrer Existenz gefährdet werden, können wir sie zu diesem Zeitpunkt nur ablehnen.“

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