Tale · 21.02.2007 Denkmalrechtliche Unterschutzstellung der „Neutra-Siedlung“ in Quickborn


Jedes Jahr steigt die Zahl begeisterter Besucher beim Tag des offenen Denkmals. In einem Denkmal wohnen, möchten allerdings die Wenigsten, zu groß die Vorbehalte gegen unkomfortable Wohnverhältnisse und angeblich gängelnde Denkmalvorschriften. Die Denkmalschutzverantwortlichen haben es trotz einer werbenden Öffentlichkeitsarbeit in den letzten Jahren nicht vermocht, diese Vorurteile auszuräumen. Denkmalschutz gilt als Investitionsverhinderung und als lebensfernes Spinnertum.

Genau diese Vorurteile begegnen uns auch bei einigen Eigentümern der Bungalows in der so genannten Neutra-Siedlung in Quickborn. Der Landeskonservator argumentiert mit der Einzigartigkeit des homogenen Ensembles, das in dieser Form nirgendwo sonst zu finden sei. Die Eigentümer fürchten dagegen um ihre Autonomie und nicht zuletzt wirtschaftliche Einbußen, wenn ihr prinzipiell unveränderbares Häuschen unverkäuflich wird. Angestachelt durch einige Presseveröffentlichungen hat sich die Auseinandersetzung so aufgeschaukelt, dass eine einvernehmliche Lösung kaum noch denkbar ist.

Der vorliegende Antrag geht diesem Abwägungsprozess zwischen öffentlichem Interesse an der Bewahrung eines Stadtdenkmals und den Eigentümerinteressen aus dem Weg, indem er die besondere Bedeutung der Neutra-Siedlung schlichtweg negiert. Gebäude, die weder einzigartig noch baulich bedeutungsvoll sind, müssen auch nicht unter Denkmalschutz gestellt werden, lautet der Tenor des Antrags. Inzwischen ist die Neutra-Siedlung zu einem Symbol geworden, soll es zumindest nach den Kritikern der Denkmalschutzpolitik werden. Eine wunderbare Gelegenheit, einer vermeintlich bevormundenden Politik eins auszuwischen.
So einfach ist es dann doch nicht.

Zunächst verfängt die Verfahrenskritik des Antrages in keinster Weise. Meines Wissens hat der
Petitionsausschuss über die anhängige Petition noch nicht entschieden. Das bleibt abzuwarten. Darüber hinaus kennen die wenigsten Kollegen die Neutra-Siedlung aus eigener Anschauung. Eine Parteinahme für die eine oder andere Seite verbietet sich daher ausdrücklich.
Der Konflikt lässt sich mittels des Antrags keineswegs beenden. Auch bei dessen Annahme wird der Denkmalschutz auf seiner Position beharren. Es wird also durch den Antragsteller weiter Öl aufs Feuer gegossen.
Auch der Denkmalschutz tut sich keinen Gefallen, wenn er das Verfahren stur weiter betreibt.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Eigentümer der Neutra-Häuser von Anfang an besser in die Entscheidungsprozesse eingebunden gewesen wären. Es stellt sich für mich die Frage, ob die Verabschiedung eines entsprechenden Bebauungsplanes nicht geeigneter gewesen wäre, den Charakter der Siedlung zu bewahren.

In Flensburg gibt es ein Wohnviertel, das nach seinen runden Front-Fenstern als Monokelviertel bekannt ist. Die Stadt hat einen Bebauungsplan mit einer Erhaltungssatzung ausgelegt und mit den Anwohnern diskutiert. Natürlich gibt es in Flensburg nicht nur eitel Sonnenschein deswegen; auch hier sind die Hausbesitzer alarmiert, ob sie bestimmte Veränderungen an ihren Häusern weiter vornehmen können. Die Stadtverwaltung ist ihnen in einigen Punkten entgegengekommen und konnte auf diese Weise viel Vertrauen wieder gutmachen, als es zum Beispiel um den Verzicht von Rückbauten ging. Niemand muss also seinen Anbau wieder abreißen. Der Genehmigungsvorbehalt betrifft dagegen die Installation von Solaranlagen; was auf allgemeines Verständnis stößt. Ausnahmen, die bei Kulturdenkmalen ausdrücklich vorgesehen sind, verspricht die Stadt großzügig handzuhaben.

Der SSW regt an, dieses Verfahren auch in Quickborn zu beschreiten, so dass die Entscheidungen in der Kommune vor Ort getroffen werden können. Erfahrungsgemäß lassen sich Missverständnisse über kurze Wege allemal besser klären als über lange Instanzen.

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