Speech · 21.05.2025 Die Altersgrenzen verschieben sich in unserer Gesellschaft

„Als Gesellschaft in Deutschland werden wir immer älter, damit verschieben sich auch andere Altersgrenzen.“

Sybilla Nitsch zu TOP 14 - Landeskatastrophenschutzgesetz (Drs. 20/3212)

2014 wurde eine Änderung des schleswig-holsteinischen Brandschutzgesetzes geändert. 
Auch der SSW hat damals in Regierungsbeteiligung eine Vielzahl von Änderungen beschlossen. Unter anderem ging es darum, bis zum Alter von 67 Jahren in der aktiven Wehr bleiben zu können. Eine Regelung, die unserer Wahrnehmung nach sehr gut aufgenommen wurde. 
Von daher haben wir generell Sympathien für den Vorschlag der FDP, diese Regelungen nun auch auf den Katastrophenschutz generell auszuweiten.

Als Gesellschaft in Deutschland werden wir immer älter, lag der bundesweite Altersdurchschnitt in den 90er Jahren noch bei 39, so lag er 2021 schon bei 45 und die Lebenserwartung wird in den nächsten Jahrzehnten nach den aktuellen Prognosen weiter steigen. 
Damit verschieben sich auch andere Altersgrenzen.

Und auch noch eine andere Thematik spielt in diese Frage mit rein: 
Mit der Rentenreform von 2007 wurde die „Rente mit 67“ beschlossen und damit eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre. 
Da liegt es nahe, im Ehrenamt ähnliche Regelungen zu finden.

Klar ist natürlich, dass die Diensttauglichkeit unabhängig vom Alter immer gewährleistet sein muss und die gleichen notwendigen Qualifizierungen für alle gelten.

Aus Sicht des SSW spricht also nichts gegen den Antrag der FDP. 
Im Gegenteil, wir finden es auch mit Blick auf die neuen jungen Menschen, die sich engagieren, sinnvoll, die Altersgrenze anzuheben um ihnen zu ermöglichen, vom Erfahrungsschatz ihrer älteren Kolleginnen und Kollegen zu profitieren. 
Wir können aber auch den Ansatz der Koalitionsfraktionen verstehen, dass die Träger des Katastrophenschutzes allgemein eine andere Altersobergrenze für den aktiven Dienst festsetzten sollen können, denn sicherlich sind die Dienste in ihren Anforderungen und Ausgestaltungen in den Einsatzbereichen sehr verschieden.

Ich freue mich auf das Anhörungsverfahren, um auch im Ausschuss noch einmal von unseren Katastrophenschutzorganisationen zu hören, was sie von dem Antrag halten oder ob es gerade noch andere Sachverhalte gibt, die sich im gleichen Atemzug einfach regeln ließen. 
Aus den kürzlich zurückliegenden Telefonaten habe ich jedenfalls schon einmal den Eindruck gewonnen, dass die Katastrophenschutzorganisationen hinter dem Vorschlag stehen und aus Gesprächen mit Freiwilligen, die in der Rente noch einmal richtig loslegen und ihre zeitlichen Kapazitäten neu organisieren wollen weiß ich, dass die Aussicht, länger aktiv bleiben zu können, sie freuen wird.

Wir als SSW bleiben dem Vorhaben gegenüber daher sehr aufgeschlossen und ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss. 

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