Tale · 18.06.2015 Die Bürgerbeauftragten gibt auch den Schwächsten eine Stimme

Flemming Meyer zu TOP 39+40 - Tätigkeitsbericht 2014 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten + Tätigkeitsbericht 2013/2014 der Antidiskriminierungsstelle

Drs. 

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Um ehrlich zu sein, bringt mich die Zusammenlegung dieser zwei Berichte zu einem Tagesordnungspunkt in eine echte Zwickmühle. Denn beide sind für sich genommen viel zu wichtig, um mal eben im Vorbeigehen abgehandelt zu werden. Aus beiden gehen klare Handlungsempfehlungen an uns alle hervor. Und vor allem befassen sich beide mit den ganz konkreten Problemen der Menschen in unserem Land. 

Allein ein kurzer Blick auf den Tätigkeitsbericht unserer Bürgerbeauftragten zeigt, dass die seit Jahren bestehenden Schwierigkeiten in der Sozialgesetzgebung bei weitem nicht gelöst sind. Ein leichter Rückgang bei den Eingaben zum Themenbereich SGB II ist für sich genommen natürlich erfreulich. Aber gleichzeitig entstehen wieder neue Unsicherheiten zum Beispiel bei Fragen zum Rentenpaket oder zur Grundsicherung im Alter. Vor diesem Hintergrund will ich unserer Beauftragten und ihrem gesamten Team an dieser Stelle ausdrücklich für das große Engagement und den unermüdlichen Einsatz danken. 

Nicht zuletzt weil es sich bei dem vorliegenden Antidiskriminierungsbericht um den allerersten dieser Art handelt, hätte ich mir eine gesonderte Debatte gewünscht. Denn auch dieser bietet aus Sicht des SSW viele wertvolle Anregungen und genügend Stoff für weit mehr als nur eine Debatte. Vom Grundsatz her ist sicher allen klar, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Religion oder zum Beispiel aufgrund seines Alters benachteiligt werden darf. Doch in der Praxis sieht das leider häufig noch ganz anders aus. Allein die Tatsache, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz als rechtliche Grundlage kaum bekannt ist, spricht Bände. Egal ob in Verwaltungen oder in der freien Wirtschaft: Vielerorts fehlt es ganz offensichtlich an Sensibilität für dieses wichtige Thema und für die unterschiedlichen Abstufungen von Diskriminierung.

Auch wenn sich schon vieles verbessert hat, ist uns als Partei zweier nationaler Minderheiten Diskriminierung in ihren verschiedenen Formen alles andere als fremd. Keine Frage: Oft fängt sie schleichend und vermeintlich harmlos an. Und doch haben viele Gruppen in unserer Gesellschaft mit diesem Problem zu kämpfen. Mit dem Aktionsplan für Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten oder dem Themenjahr gegen Altersdiskriminierung sind im vorliegenden Tätigkeitsbericht sehr wichtige und richtige Punkte angesprochen. Auch hieraus geht ja deutlich hervor, dass es häufig Minderheiten sind, die Opfer von Benachteiligung und Diskriminierung werden. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass sich die Antidiskriminierungsstelle dieser Probleme annimmt. 

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des SSW auch sehr sinnvoll, dass neben dem Flüchtlingsbeauftragten auch der Beauftragte für Menschen mit Behinderung und unsere Minderheitenbeauftragte in Form von Gastbeiträgen zu Wort kommen. Denn diese Beiträge lenken die Aufmerksamkeit auf Fälle, die eben auch außerhalb des Geltungsbereichs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes liegen. Das ist gut und wichtig. Und gerade weil all diese Probleme kaum von jetzt auf gleich gelöst werden können, halten wir diese Beiträge auch für die Zukunft für wichtig und würden es sehr begrüßen, wenn sie zu einem festen Bestandteil des Berichts werden. 

Zusammenfassend bleibt es für mich bei einem lachenden und einem weinenden Auge. Denn ganz gleich welchen Bericht man nun nimmt: Neben der Dankbarkeit für den großen Einsatz der Bürgerbeauftragten und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt natürlich der Wunsch, dass sich eine solche Instanz vielleicht irgendwann mal selbst überflüssig macht. Doch bis dahin ist es natürlich noch ein sehr weiter Weg. 

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: <link http: www.landtag.ltsh.de aktuell mediathek index.html _blank external-link-new-window>www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html

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