Pressemeddelelse · 23.01.2004 Die Landesregierung muss sich aktiv für eine Grundgesetzänderung einsetzen

Es steht dem Schleswig-Holsteinischen Landtag gut zu Gesicht, mit einer Stimme zu sprechen, wenn wir den Schutz und die Sicherung unserer Meere und Küsten debattieren. Wir hatten bisher hier zwei Anträge vorliegen, die beide dieses Ziel vor Augen haben. Doch wie so häufig, unterschieden die Anträge sich letztendlich nur in der politischen Ausführung. Zum Glück haben wir jetzt aber eine gemeinsame Lösung gefunden.

Inhaltlich überwogen zwar die Übereinstimmungen der beiden Anträge, aber sie unterschieden sich in dem Punkt der Vorgehensweise. So forderte die CDU die Landesregierung auf, über eine Bundesratsinitiative den Bund aufzufordern, eine Deutsche Küstenwache aufzustellen und die hierfür erforderliche Verfassungsänderung zu veranlassen. Wohingegen SPD, Grüne und FDP in ihrem Ursprungsantrag die Landesregierung aufforderten, die begonnene Initiative zur Neuaufstellung einer einheitlichen Deutschen Küstenwache durch geeignete Maßnahmen auf Bund- und Länderebene mit dem Ziel voranzutreiben, eine zeitnahe Umsetzung der Forderung des Landtages vom 17.11.1999 nach Integration der hoheitlichen Aufgabenerfüllung an den Küsten und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone zu erreichen.

Was nun den Antrag von 1999 angeht, so hat rot-grün seinerzeit im Antrag das Ziel formuliert, eine mit allen Kompetenzen ausgestattete Küstenwache neuer Art einzurichten. Weiter ist dem Antrag zu entnehmen, dass notwendige Verfassungsänderungen kein Hindernis sein dürfen. Und das haben wir ja jetzt noch einmal formuliert.

Die Richtung, damals wie heute, ist die Gleiche. Erst kommt die Verfassungsänderung dann die einheitliche Deutsche Küstenwache. Dies hört sich aber einfacher an als es ist. Darauf hat der SSW auch in der Debatte 1999 hingewiesen. Daher hat der SSW sich seinerzeit für einen pragmatischeren und schnelleren Weg ausgesprochen. Damals gab es keine Chance auf eine Verfassungsänderung.

Was wir seit dem bekommen haben, ist ein Havariekommando, das sich weiterhin durch Zuständigkeitenwirrwarr und Kompetenzenunklarheit auszeichnet. So haben folgende Bundesministerien auf See das Sagen: Die BGS-Boote sind dem Innenministerium zugeordnet, die Zollschiffe gehören zum Finanzministerium, die Fischereiboote sind dem Landwirtschafts­­ministerium unterstellt - und zu guter Letzt ist das Havariekommando dem Verkehrsministerium unterstellt. Nebenbei bemerkt frage ich mich, warum unsere Bundesmarine hier nicht vorkommt. Was nun die 5 Küstenländer angeht, fordern die auch noch ihr Recht ein und hier gibt es vergleichbare Kompetenzschwierigkeiten wie beim Bund.

Damit will ich das Havariekommando nicht schlechter reden als es ist, denn wir wissen, dass wir vor einigen Jahren ein noch größeres Kompetenz-Hickhack hatten als heute. Wir sind hier aber noch auf einem langen Weg. Ein aktuelles Beispiel, dass das Havariekommando nicht so optimal funktioniert wie es sollte, ist die Ölverschmutzung auf Sylt Ende Dezember letzten Jahres. Hier haben die Bekämpfungseinheiten von den Ölverschmutzungen erst aus der Presse erfahren. Dass dies so nicht angehen kann, hat auch der Umweltminister erkannt und den schleunigen Ausbau der Einsatzgruppe gefordert und die gemeinsame Küstenwache als vordringliches Ziel angemeldet.

Nun haben wir die Möglichkeit dieses vordringliche Ziel nochmals zu unterstreichen. Natürlich sehen auch wir immer noch die Gefahr, dass dies ein schwieriger Schritt ist. Aber wir haben jetzt die Chance, im Zuge der Verfassungs- und Föderalismusdiskussion die einheitliche Deutsche Küstenwache auf den Weg zu bringen. Dieses Zeitfenster sollten wir nutzen. Daher sahen wir den ursprünglichen Antrag der CDU auch als weitgreifender an, als den von rot-grün und FDP. Jetzt haben wir glücklicherweise einen gemeinsamen Antrag von allen Parteien des Landtages vorliegen, der die Wichtigkeit des Themas unterstreicht. – Das ist gut so.

Vor diesem Hintergrund erwarten wir aber trotzdem, dass sich die Landesregierung auf Grundlage unseres heutigen Beschlusses für eine Grundgesetzänderung aktiv einsetzt. Einen Versuch ist es in jedem Fall wert.

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