Tale · 21.09.2017 Die Zeit ist reif für ein Einwanderungs- und Integrationsgesetz

Lars Harms zu TOP 21+25 - Anträge zum Familiennachzug und zur Änderung des Aufenthaltszwecks für gut integrierte AsylbewerberInnen

Das Ansinnen der Jamaika-Koalition können wir grundsätzlich unterstützen.  Auch wir stehen voll und ganz zur Einheit der Familie. Unsere Position dazu ist bekannt. Die Regelungen zum Familiennachzug mögen wichtig sein, jedoch kann eine solche Regelung nicht darüber hinweg täuschen, dass etwas anderes fehlt, nämlich ein grundlegendes Gesetz – also ein Einwanderungsgesetz. Entscheidend ist Integration zu fördern und illegale Migration zu unterbinden. All dies sollte doch gesetzlich möglich sein. Wir sollten diese Möglichkeit nicht ungenutzt lassen. Es ist daher die vornehmste Aufgabe des Bundestages oder der Bundesregierung ein solches Gesetz vorzulegen. Auf ein solches Gesetz warten wir als SSW schon seit mehr als 15 Jahren und nun endlich wird der Druck auf Bundesebene größer. Im derzeit laufenden Wahlkampf wurde dieses Thema schon häufig angesprochen. Von daher wird man nach der Wahl gucken, was genau mit diesem Thema beziehungsweise Fragestellung passieren wird. Was für uns als SSW dabei von Bedeutung ist, ist darauf zu achten, dass ein Einwanderungsgesetz auch die Trennung von Asylverfahren und allgemeiner Zuwanderung zum Ziel hat. Denn das deutsche Asylrecht darf nicht durch ein Einwanderungsgesetz beeinträchtigt werden. Es geht in dieser Hinsicht vor allem darum, die vielen bereits bestehenden Gesetze, Regelungen und Erlasse zu bündeln. Dies würde somit die Bürokratie diesbezüglich etwas vermindern und die Verständlichkeit, vor allem für die Betroffenen und ihre Unterstützer, deutlich vereinfachen. Denkbar wäre auch, dass ein solches Gesetz sich möglicherweise auch für mehr Rechtsklarheit sorgt und hier eine Entlastung ermöglichen kann. Zudem könnte ein solches Gesetz auch dazu führen, dass weniger abgeschoben wird und sich der Staat hier einiges an Kosten sparen könnte. Das alles ist wie gesagt noch Zukunftsmusik. Doch für uns als SSW steht schon längst fest: Die Zeit ist reif für ein Einwanderungs- und Integrationsgesetz. Wir als Schleswig-Holsteiner sollten es uns nicht nehmen lassen, den Bund an diese dringliche Aufgabe zu erinnern.  Wir haben auch eine Bringschuld in Bezug auf  die Menschen die zu uns kommen. Wir müssen die Infrastruktur zur Verfügung stellen, die eine Integration auch tatsächlich ermöglichen kann. 

Zum Antrag der SPD kann man sagen, dass es grundsätzlich nicht ganz einfach ist, auf Grund eines Einzelfalls, nun eine neue Regelung zu schaffen. Keine Frage: Der Fall aus Kirchbarkau ist äußerst unglücklich verlaufen. Prinzipiell hat jedoch auch dieser Antrag aus meiner Sicht eine ganz grundlegende Gemeinsamkeit mit dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen, nämlich der Ruf nach einem Einwanderungsgesetz.  

Letztendlich geht es beim Einwanderungsrecht darum, dass deutlich gemacht wird, dass jeder der länger hier ist, eine Chance bekommt, damit möglichst viele hier dann auch einen festen Aufenthaltsstatus bekommen können.  Das gilt auch für Familien aus sogenannten sicheren Herkunftsländern, wie etwa Albanien. Hierfür brauchen wir ein neues Einwanderungsrecht und das gerne auch aus einer Hand, damit der Integrations- und Zuwanderungsflickenteppich endlich zur Vergangenheit angehört. So viel sollte im Jahr 2017 doch möglich sein! Die vorliegenden Anträge weisen zusammenfassend den richtigen Weg auf, nun ist es an der Zeit, dass der Bund dementsprechend nachzieht. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Einwanderungsland ohne Einwanderungsgesetz. Bleibt zu hoffen, dass sich dieser Umstand mit der kommenden Legislaturperiode ändert.

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