Press release · 29.10.2026 Diskussion um Eingliederungshilfe: Menschen mit Behinderungen müssen mit an den Tisch!
Zur heutigen Vorstellung des Zwischenberichts zum Gutachten „Identifizierung von Potenzialen zur Kostendämpfung sowie Effizienz- und Effektivitätssteigerung in der Eingliederungs- und Sozialhilfe“ sowie zur folgenden Anhörung erklärt der Abgeordnete der SSW-Landtagsfraktion Dr. Michael Schunck:
Ein Jugendlicher mit Autismus braucht Unterstützung im Berufsleben. Eine Frau erblindet, möchte ihren Alltag aber selbstständig bewältigen. Ein Mann mit geistiger Behinderung lebt bislang bei seinen Eltern und möchte fortan allein wohnen, benötigt aber Hilfe, seinen Alltag zu organisieren. Das alles sind Menschen, die Eingliederungshilfe (EGH) benötigen. Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung, für die sie nichts können, Hilfe benötigen, um selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilhaben zu können. Dass sie diese Unterstützung bekommen, darüber müssen wir heute zum Glück keine Diskussion mehr führen. Eingliederungshilfe ist durch das Bundesteilhabegesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention Pflicht. Und wer zahlt, muss eine untergeordnete Rolle spielen.
Deshalb hinterlässt der heute vorgestellte Bericht zur Situation der Eingliederungshilfe auch einen Beigeschmack. Keine Frage: Die Staatskassen sind leer, der Sparzwang ist überall. Aber sich ausgerechnet gegenüber Menschen mit Behinderungen, die diesem Sozialausschuss über das Parla-Radio sicher zahlreich gefolgt sind, darüber auszulassen, dass „ein System sich gegen die Wand fährt“, löst sicherlich eine Angst bei ihnen aus, die keiner wollen kann. Denn wie es einer der Anzuhörenden ausdrückte: „Sich selbst als Kostenfaktor zu erleben ist nicht die Botschaft, die wir senden wollen.“
Die Kostensteigerungen bei der EGH sind weder durch bessere Leistungen noch durch eine besonders großzügige Bewilligungspraxis entstanden. Sie sind vielmehr durch höhere Löhne und Fahrtkosten zu erklären, die wir auch in viele anderen Bereichen erleben. Wer hier also nur mit Kostenbrille und Rotstift draufschaut, sollte sich dringend ein umfassenderes Bild machen und mal mit den Leistungsberechtigten sprechen. Als SSW sind wir in engem Kontakt zu Betroffenen und Verbänden und wissen: Viele Menschen mit Behinderungen spüren schon lange, dass an ihren berechtigten Ansprüchen gespart wird. Und viele haben schlichtweg Angst vor der Zukunft, wenn zum Beispiel heute schon nur noch die Hälfte der Zuschüsse zu Ihren Taxifahrten bewilligt wird, weil Sparzwang herrscht.
Die Lehre aus dem Bericht muss aus unserer Sicht deshalb vielmehr sein, dass wir als Land mehr Daten, mehr Transparenz über Kosten und Steuerungsmechanismen benötigen, damit Eingliederungshilfe ihre volle Wirkung entfalten kann – nämlich bei den Menschen, die sie benötigen.
Offenbar ist durch den aus mathematischer Perspektive erstellten Bericht ein Klima der Verunsicherung entstanden. Dass die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände an der Evaluierung gar nicht beteiligt war, ist bedauerlich und wir können den Unmut darüber gut verstehen. Ebenso ist es unerklärlich, dass Menschen mit Behinderungen selbst nicht beteiligt waren (aber zum Glück heute in der Anhörung im Sozialausschuss ihre Perspektive schildern konnten). Außerdem haben viele Akteure in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie das Gefühl haben, dass ihnen das Erbringen nicht bedarfsgerechter Leistungen unterstellt wird.
Diese Punkte sollten uns ein Alarmsignal sein: Wir müssen ein wertschätzendes, konstruktives Miteinander mit Betroffenen, den EGH-Akteuren und den Sozialverbänden wahren. Kostendruck darf nicht zu einem vergifteten Klima führen. Das hilft niemandem weiter – am wenigsten den Menschen, die auf Unterstützung aus diesem System angewiesen sind.
Für uns als SSW ist klar: Der Rotstift darf nicht bei den Schwächsten der Gesellschaft angesetzt werden. Und wir müssen diese Menschen mit an den Tisch holen, wenn es um die Diskussion um ihre Zukunft geht.