Tale · 20.05.2015 Ein Law-and-Order-Gesetz kann die Polizei nicht gebrauchen

Lars Harms zu TOP 31 - Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte konsequent schützen

Die Bilder aus Frankfurt im Zusammenhang mit dem Neubau der Europäischen Zentralbank haben wir noch alle vor Augen. Frankfurt befand sich quasi im Ausnahmezustand. Es ist mit Sicherheit auch nicht übertrieben zu sagen, dass diese Bilder um die Welt gingen. Es war ein Schlag ins Gesicht, gerade auch weil so wenige eine solche Situation haben kommen sehen. Was zurück bleibt ist nicht nur ein Haufen Müll und zertrümmerte Fensterscheiben, sondern auch das Nachdenken über mögliche Korrekturen in Bezug auf die Frankfurter Ereignisse. 


Fakt ist, dass Polizistinnen und Polizisten angegriffen wurden. Diese Gewalt gegen Polizeibeamte ist in keiner Weise zu akzeptieren.  Jedoch bieten die Ereignisse in Frankfurt auch keine Rechtfertigung dafür, nur eine Gruppe in eine mögliche Gesetzesänderung miteinzubeziehen, so wie es im CDU-Antrag und in der Begründung herauszulesen ist. Wenn eine neue Regelung für öffentlich Bedienstete eingeführt werden sollte, dann sollte man bitteschön auch alle Bedienstete berücksichtigen, auch diejenigen, die keine Uniform tragen, wie etwa Mitarbeiter der Kreis- oder Finanzverwaltung. Auch diese Mitarbeiter haben tagtäglich mit ganz unterschiedlichen Menschen zu tun und natürlich kann es auch in Ämtern oder anderen Dienststellen zu Übergriffen kommen. Für uns als SSW gilt, dass gewalttätige Übergriffe egal gegen wen, insgesamt als Tat, gleich behandelt werden müssen. Ein generelles Heraufsetzen des Strafmaßes halten wir jedoch für die falsche Lösung. Wir stehen kritisch denjenigen gegenüber, die das Strafmaß heraufsetzen wollen und somit versuchen, mögliche Täter abzuschrecken zu können. Einen solchen Wunsch halten wir für völlig rückwärtsgewandt. Wir vom SSW bezweifeln stark, dass eine Einführung einer Law-and-Order-Politik Straftaten verhindern kann. Für uns muss es vor allem darum gehen, dass es eine Möglichkeit gibt, die Menschen fest in die Gesellschaft integrieren und resozialisieren zu können. Das Strafgesetzbuch ermöglicht dies eindeutig und daran wollen wir vom SSW festhalten. Vor allem beinhaltet eine echte Integration verschiedene Maßnahmen, die sich nur schwer per Gesetz regulieren lassen. Nämlich jemanden der zuhört, ein Jobangebot oder auch ein Zuhause.  Eine zweite Chance kann man sich meistens nicht selbst zuteilen. Das müssen andere tun. Und genau hier müssen  wir als Gesellschaft auch einen Beitrag leisten. In dieser Haltung mögen wir uns sicherlich auch von anderen unterscheiden. Diese unterschiedlichen Ansätze werden sich dann dementsprechend auch im Bundesrat widerspiegeln. Aus Sicht des SSW ist der hessische Vorschlag in seiner jetzigen Form jedenfalls nicht unterstützenswert. Sondern vielmehr geht es doch darum, die Ursachen die hinter den Frankfurter und ähnlichen Ereignissen stehen, auszumachen und zu analysieren. Diese Ursachenforschung  wird wahrscheinlich nicht dazu führen, dass in Zukunft weniger oder mehr Demonstrationen oder andere Begegnungen zwischen Bürgern und Beamten in Gewalt überschlagen, jedoch kann sie im Umgang mit solchen Übergriffen eine Hilfestellung geben. Und genau jene Hilfestellungen sollten wir uns zu Nutze machen. Wir müssen eine solche Großdemo verstehen lernen. Eine Politik der harten Hand halten wir vom SSW jedenfalls nicht für besonders zielführend. Vielmehr sendet es auch ein falsches Signal. Wir sollten uns daher auf das Wesentliche konzentrieren und gewinnbringende Lösungen im Sinne der öffentlich Bediensteten in unserem Land finden, egal mit welcher Aufgabe die Mitarbeiter denn nun befasst sind.   Ein Law-and-Order-Gesetz kann auch die Polizei nicht gebrauchen.

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