Tale · 07.10.2011 Einführung von Bund-Länder-Anleihen, Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2011 bis 2015

Auch der SSW steht der Einführung von gemeinsamen Anleihen von Bund und Land offen gegenüber. Wir begrüßen den Vorstoß von CDU und FDP unabhängig davon, ob durch die geringeren Zinsen der gemeinsamen Anleihen nun 20 oder sogar 40 Millionen Euro jährlich eingespart werden können. Klar ist, dass unserem Land hierdurch ein größerer Spielraum eröffnet wird, um die Bedingungen der Schuldenbremse zu erfüllen, ohne dabei gleich die soziale Infrastruktur in Schutt und Asche zu legen und minderheitenpolitische Grundsätze über Bord zu werfen. Dieses Einsparpotential sollten wir dringend nutzen.

Der Finanzminister hat recht, wenn er die Idee der Einführung von gemeinsamen Anleihen der Euroländer unter der völlig unklaren europäischen Finanzverfassung kritisiert. Aus Sicht des SSW sind Eurobonds das falsche Mittel, um die aktuellen Finanzkrise in den Griff zu bekommen. Eine solche Maßnahme ist nur dann vertretbar, wenn die beteiligten Länder über gleiche rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen verfügen. Unter den heutigen Gegebenheiten wären die Belastungen - auch für die Steuerzahler in Schleswig-Holstein - enorm.

Doch abgesehen davon ist diese Diskussion schon deshalb absurd, weil sich Berlin gegen die Anwendung dieses Instruments in den Beziehungen zwischen Bund und Ländern sperrt. Dabei bewegen wir uns hier im Rahmen einer klar geregelten Finanzverfassung. Im Gegensatz zur Europäischen Union haben wir in Deutschland durch den Länderfinanzausgleich einen Haftungsverbund. Damit bestehen keine rechtlichen Einwände gegen die Einführung von Bund-Länder-Anleihen.

Auch die immer wieder vorgebrachten Bedenken des Bundes, man würde durch gemeinsame Anleihen Zinsvorteile verlieren und finanzschwache Länder zum Schuldenmachen verleiten, sind mittlerweile hinfällig. Bund und Länder haben mit der Schuldenbremse gemeinsam Verantwortung für die Konsolidierung der Haushalte übernommen. Wir alle wissen, dass Schleswig-Holstein seinen Teil beiträgt und die Vorgaben zur Senkung der Neuverschuldung gerade übererfüllt hat. Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, den Ländern weiterhin die Vorteile aus gemeinsamen Anleihen zu verwehren. Wir meinen, dass sich der Bund in dieser Angelegenheit endlich bewegen muss.

Mit Blick auf den vorliegenden Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2015 will ich vor allem eins deutlich machen: Der SSW steht zur Schuldenbremse und den Verpflichtungen, die daraus resultieren. Dies gilt nicht nur jetzt, sondern auch für kommende Regierungen. Wir alle wissen, dass Artikel 59 a der Landesverfassung die Landesregierung verpflichtet, über den Abbau der strukturellen Verschuldung zu berichten. Angesichts der Dynamik bei der steuerlichen und konjunkturellen Entwicklung halten wir es für sehr wichtig, dass die Zahlen fortlaufend aktualisiert werden. Im Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass die Darstellung für die Jahre 2011 und 2012 auf dem geltenden Doppelhaushalt und der November-Steuerschätzung beruhen. Doch heute ist klar zu sehen, dass die negativen Konjunktureffekte weit geringer ausfallen, als vermutet.

Klar ist, dass uns diese nicht verbuchten zusätzlichen Mehreinnahmen entsprechend größere Spielräume bei den Konsolidierungsbemühungen geben. Aus Sicht des SSW muss die aktuelle, positive Entwicklung der Steuereinnahmen dringend genutzt werden, um die Entscheidungen im Rahmen des Sparpakets genau auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu prüfen und gegebenenfalls auch zu korrigieren. Natürlich ist dabei zu bedenken, dass die konjunkturell bedingten Einnahmen in den Schuldenabbau fließen müssen. Doch ich möchte noch einmal festhalten, dass darüber hinaus Spielräume bestehen und Nachjustierungen möglich sind. Von dieser Möglichkeit muss die Landesregierung dringend Gebrauch machen. Denn sie trägt nicht nur die buchhalterische Verantwortung für die Kasse Schleswig-Holsteins, sondern auch die politische Verantwortung für die Lebensumstände der Bürgerinnen und Bürger und die Modernisierung des Landes.

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