Speech · 20.02.2020 Einige Enthusiasten retten die Vielfalt auf den Weiden und Feldern

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass seltene Rassen nicht aufgrund der Förderung, sondern trotz fehlender Förderung erhalten bleiben.

Lars Harms zu TOP 31 - Förderung zum Erhalt seltener Nutztierrassen (Drs. 19/1852)

 

Der Antrag verlangt eine Strategie und die Förderung seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen in Schleswig-Holstein. Bekommen haben wir aber einen Bericht, der ohne Förderung und Strategie daher kommt, sondern sich auf eine Beschreibung der Strukturen beschränkt.
Zunächst zur Förderung. In der Politik geht man davon aus, dass eine Förderung immer mit entsprechenden Haushaltsmitteln unterfüttert ist. Fachleute kümmern sich in Landesbehörden der Ministerien um die Unterstützung der Akteure. Darüber hinaus gehört es zur Förderung, dass finanzielle Mittel gewährt werden, um notwendige Maßnahmen auskömmlich oder anteilig zu finanzieren. Nun musste ich lernen, dass das nicht für alle Politikfelder zutrifft. In dem Bericht über den Erhalt seltener Nutztierrassen und Kulturpflanzen geht es nämlich an keiner einzigen Stelle im Bericht um Geld; nicht um Haushaltstitel oder Fördermillionen. 
Fördermittel gäbe es laut Bericht auf Seite 8 für das Führen eines Zuchtbuches. Man muss sich also im entsprechenden Haushaltstitel auf die Suche machen, weil der Bericht keine Summen nennt. Tatsächlich finden sich im entsprechenden Haushaltstitel 56.000 Euro für die Zucht und Haltung vom Schleswiger Kaltblut, Angler Rind, Deutschem Shorthorn, Angler Sattelschwein und dem Husumer Protestschwein. Das sind für jede Rasse über den Daumen gepeilt 10.000 Euro aus dem Landeshaushalt. Man muss kein Experte sein, um zu erkennen, das mit dieser Summe die Sicherung und der langfristige Erhalt keiner dieser fünf Rassen garantiert werden kann. Andere seltene Nutztierrassen sind gar nicht genannt, wie die goldschwarze Friesenhenne oder das Bentheimer Landschaf. Diese Rassen sollen sich wohl irgendwie selbst erhalten.  Zumindest ihr Erbgut wird seit einigen Jahren eingelagert. Knapp 25.000 Euro gibt die Landesregierung für die Einlagerung von genetischem Material aus; eine ausdrückliche Berücksichtigung seltener Nutzrassen ist dem Haushaltstitel allerdings nicht zu entnehmen. Kein Wunder also, dass der Landwirtschaftsminister sich so viel Zeit mit dem Bericht lies und die Nennung von konkreten Fördersummen sorgfältig vermieden hat.
Und damit sind wir bei der Strategie, die zwischen den Hintergrundinformationen und den Verweisen auf andere Akteure irgendwie zu kurz gekommen ist. Wir haben es nämlich nicht mit einer Strategie der Landesregierung zu tun, sondern einer Strategie in Schleswig-Holstein. Diese setzt sich zusammen aus den Maßnahmen von einzelnen Bauern, den Bemühungen der Zuchtverbände und nicht zuletzt der nationalen Kryokonserve. Das ist für die Erhaltung der Vielfalt zu wenig. Wo liegt die Abgrenzung zwischen der ökologischen Landwirtschaft und den Erhaltungsbemühungen für seltene Rassen? Wie werden Haltung und Zusatzkosten durch die Landesregierung gefördert? Welche Alternativen werden den Betrieben angeboten, wenn sie aus dem Zuchtdiktat von Monsanto und Co. aussteigen wollen? 
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass seltene Rassen nicht aufgrund der Förderung, sondern trotz fehlender Förderung erhalten bleiben. Einigen Enthusiasten in Schleswig-Holstein ist es vorbehalten und zu verdanken, dass die Vielfalt auf den Weiden und Feldern nicht völlig verschwindet. Wir werden diese Vielfalt in der Zukunft noch bitter nötig haben, um eine umweltfreundlichere Tierhaltung allgemein durchsetzen zu können. Und deshalb darf es da gerne auch ein bisschen mehr sein von Seiten der Landesregierung.

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