Pressemeddelelse · 19.12.2012 Einnahmen in Spielerschutz investieren

Zur heutigen Lizenzvergabe für Online-Glücksspiele erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

 


 


 

Der SSW hat immer gesagt, dass es bei der Lizenzvergabe für Online-Glücksspiele ausschließlich nach Recht und Gesetz geht. Politisch hatten wir uns eine andere Lage gewünscht, aber in einem Rechtsstaat hat man nach geltendem Recht zu entscheiden, und das hat das Innenministerium getan. 

 


 

Da nun Lizenzen vergeben worden sind, und diese unweigerlich auch zu mehr Spielsucht im Land führen werden, müssen die Einnahmen hieraus auch zu einem großen Teil für die Betreuung von Suchtkranken und für die Suchtprävention genutzt werden. 

 

So lässt sich der entstandene Schaden zumindest teilweise mindern.

 


 


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